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Webseite der Stadt Zossen jetzt barrierefrei

Das Internet hat unser Leben in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Es bietet uns nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, Informationen zu teilen, zu kommunizieren und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Doch für viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen können Barrieren entstehen, die den Zugang zu Webseiten und Online-Angeboten erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Stadt Zossen ist daher jetzt mit ihrer Webseite www.zossen.de einen großen Schritt in Richtung barrierefreie Webseite gegangen. Das soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, uneingeschränkt an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben.

Implementiert wurde die Eye-Able Assistenz-Software, mit der es möglich ist, die Darstellung der Webseiten individuell anzupassen: Die Änderung von Schriftgrößen und Kontraste ist ebenso möglich wie die Aktivierung eines augenschonenden Blaufilters oder speziellen Nachtmodus, was besonders für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen nützlich ist. Auch kann man sich die Webseiten durch ein Bildschirmleseprogramm vorlesen lassen.

Unternehmen und Organisationen sind durch die EU-Richtlinie 2102 verpflichtet, ihre digitalen Systeme barrierefrei zu gestalten. Dabei geht es nicht nur um Technik: Die Barrierefreiheit einer Webseite beginnt mit der Sprache. Es ist wichtig, klare und verständliche Inhalte zu erstellen, die leicht zu lesen und zu verstehen sind.

Barrierefreie Webseiten sind von entscheidender Bedeutung, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen sollen nicht von den zahlreichen Möglichkeiten des Internets ausgeschlossen werden. Barrierefreiheit fördert die Gleichstellung und Inklusion, indem sie den Zugang zu Bildung, Arbeitsmöglichkeiten, Informationen und sozialen Interaktionen für alle erleichtert.

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