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Personalausweis

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle deutschen Staatsangehörigen.

Möchten Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) einen Personalausweis beantragen, dann müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung abgeben. Zur Beantragung muss mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend sein. Die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten ist bei Abholung erforderlich.

Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss (rechtskräftiges Urteil des Famliengerichtes) vorgelegt werden.

Wird ein Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt, ist er für sechs Jahre gültig. Bei der Antragstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung:

- derzeitiger Personalausweis oder Reisepass

- Kinderreisepass

- Geburts- oder Heiratsurkunde bei Erstbeantragung

- 1 biometrisches Passbild

Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa zwei bis drei Wochen von der Antragstellung bis der Personalausweis abgeholt werden kann.

Der Personalausweis kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro und ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro.

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