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An- und Ummeldung

An- und Ummeldung

Die An- oder Ummeldung hat am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, nachdem die Wohnung oder das Haus bezogen wurde.

Für die Anmeldung benötigen Sie die vollständige Adresse der neuen Wohnung. Diese erhalten Sie regelmäßig von Ihrem Vermieter, ebenso wie die Bestätigung des Wohnungsgebers, die für An- und Ummeldungen am dem 01.11.2015 verpflichtend ist. Sollten Sie ein Haus beziehen, das neu gebaut wurde, ist vor der Anmeldung eine neue Hausnummer zu beantragen (Antragsformular Hausnummer).

Sollten Sie nur im Besitz eines Reisepasses sein, so benötigen Sie eine Meldebescheinigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde.

Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Sofern Sie jemanden bevollmächtigen, hat dieser sowohl seinen als auch Ihren Personalausweis und Reisepass vorzulegen.

Die An- und Ummeldung sind gebührenfrei.

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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