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Anmeldung einer Eheschließung

Grundsätzlich kann eine Eheschließung, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten, in jedem deutschen Standesamt stattfinden.

Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Wenn Sie beide nicht in Zossen wohnen, können Sie dennoch im Standesamt Zossen heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung ist, wie bereits beschrieben, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall vorher eine Terminreservierung stattfinden sollte.  

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber, aus organisatorischen Gründen, nicht später als zwei Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen.

 

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt.

Wenn Sie seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, benötigen Sie grundsätzlich:



Familienstand ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie vorab, Original bitte zur Anmeldung sowie zur Eheschließung mitbringen)

  • aktuelle „erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt“ ausgestellt vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als 14 Tage sein sollte - online Beantragung möglich: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung

Bitte beachten Sie, dass sich die 14 Tage auf die Einreichung der Unterlagen und nicht auf das Datum der Eheschließung beziehen.

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - bitte beantragen Sie diese aktuell bei dem Standesamt des jeweiligen Geburtsortes (entfällt, falls Sie in Zossen geboren wurden)

 

Familienstand geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft / verwitwet:

  • gültiger Personalausweis/ Reisepass (Kopie vorab, Original bitte zur Anmeldung sowie zur Eheschließung mitbringen)

  • aktuelle „erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt“ ausgestellt vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als 14 Tage sein sollte - online Beantragung möglich: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung

Bitte beachten Sie, dass sich die 14 Tage auf die Einreichung der Unterlagen und nicht auf das Datum der Eheschließung beziehen.

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - bitte beantragen Sie diese aktuell bei dem Standesamt des jeweiligen Geburtsortes (entfällt, falls Sie in Zossen geboren sind)

  • Original Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft

  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil/-beschluss, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten im Original)

bei gemeinsamen Kindern:

  • Original Geburtsurkunde/n der Kinder

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde

 

Die Dokumente sind vollständig und im Original am Empfang des Bürgerbüros abzugeben oder können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular:

Formular Einreichung Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

 

Das Standesamt setzt sich nach Prüfung der Unterlagen mit Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung in Verbindung.

Sämtliche Originale erhalten Sie im Zuge der Eheschließung zurück.

Die oben genannten Unterlagen sind ebenfalls einzureichen, wenn Sie in Zossen wohnhaft sind, jedoch in einem anderen Standesamt heiraten möchten.

 

Bei Auslandsbeteiligung bitte zwingend beachten:

Wenn ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen ist gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht erforderlich.

Da sich verschiedene Konstellationen ergeben, und entsprechend weitere Unterlagen erforderlich sind, bitten wir diesbezüglich per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.

Formular Anfrage Unterlagen

 

Gebühren für die Durchführung der Eheschließung

Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.

 

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen     51,00 Euro      

(wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 30,00 Euro je ausl. Recht)

  • Vornahme der Eheschließung            45,00 Euro      

(abweichende Gebühren bei Eheschließungen an einer Außenstelle)

  • Ausstellung einer Eheurkunde          15,00 Euro       

(je ausgestellte Folgeurkunde 7,50 Euro)

                          

Bitte beachten Sie, dass aufgrund verschiedener Fallkonstellationen weitere Gebühren anfallen können.