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Vaterschaftsanerkennung

Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt des Kindes bei jedem Standes- und Jugendamt in Deutschland abgegeben werden.

Hierzu ist die persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters zwingend erforderlich.

Wenn Sie die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Zossen abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Bezüglich der Vaterschaftsanerkennung sind nachfolgend aufgeführte Dokumente im Original mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde der erklärenden Eltern

  • bei geschiedenen oder verwitweten Müttern die Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

  • Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren wurde

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils können weitere Dokumente erforderlich sein. Bitte erfragen Sie diese vorab.

Für die Vaterschaftsanerkennung / Zustimmungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern werden nur in der Urkundenstelle des Jugendamtes Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde aufgenommen.

Hinweis: Möchten Sie die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgeerklärung zusammenhängend vornehmen kontaktieren Sie bitte das Jugendamt im Landkreis Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde für eine Terminvereinbarung.

https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/beurkundung