Bundestagswahl 2025: Wahlleiter empfiehlt Stimmabgabe im Wahllokal
Vor dem Hintergrund verkürzter Fristen zur vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages, am 23. Februar 2025, weist Zossens Wahlleiter Dirk Kommer darauf hin, dass es gegebenenfalls in einzelnen Fällen bei der Durchführung des Briefwahlverfahrens zeitlich eng werden könnte mit dem fristgerechten Rücklauf der Wahlbriefunterlagen bis zum Wahltag. „Mein Rat ist die Stimmabgabe per Urnenwahl im Wahllokal als Variante Nummer eins", so Kommer. Auch wenn der Antrag auf Briefwahl frühzeitig gestellt wird, kann der Versand der Briefwahlunterlagen an den Wähler erst etwa ab zwei Wochen vor dem Wahltag erfolgen, da der Druck der Stimmzettel im Rahmen der vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages erst nach Abschluss der Zulassung der Wahlvorschläge auf Kreis-, Landes- und Bundesebene erfolgen kann.
Wenn die Briefwahlunterlagen dann ab etwa zwei Wochen vor der Wahl beim Briefwahl beantragenden Wähler eintreffen, sollten diese auf Grund der Postlaufzeiten nicht lange liegen gelassen werden, wenn sie angekommen sind. Kommen Wahlbriefe zu spät zurück, können die Stimmen nicht mitgezählt werden. Für den beschriebenen Briefwahlzeitraum von nur etwa zwei Wochen ist aber sichergestellt, dass jede Briefwahlstimme gezählt werden kann. Auch der direkte Einwurf von ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses zur Umgehung der Postlaufzeit für den Rücklauf ist möglich.
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