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Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Das Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden.

Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleichlautend ist die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. einer Woche und die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

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