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Stadtverwaltung erweitert digitales Angebot

Die Stadtverwaltung wird digitaler: Am 7. Juni beschloss die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Zossen den Beitritt in den Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM). Unter dem Motto „Kompetenzen gemeinsam nutzen“ bietet der DIKOM Kommunen Unterstützung bei Datenverarbeitungsleistungen und die zugehörigen Serviceleistungen an.

Damit wird es nun möglich sein, mehr Bürgerservice auch digital zu nutzen: Vom Meldewesen über das Gewerbewesen bis hin zur Digitalisierung in den Schulen  - das sind nur einige der Möglichkeiten, als Bürgerin oder Bürger künftig seine Anliegen online auf den Weg zu bringen. Auch ein Bürgerinfoportal ist fest geplant; hier können Bürgerinnen und Bürger alle Infos zum Beispiel  zu Sitzungen und den Gremienmitgliedern finden. Auf Grundlage des Onlinezugangsgesetz (OZG) werden sind Verwaltungsleistungen auch online zu erbringen. Der IT-Planungsrat des Bundes hat auf der kommunalen Ebene sage und schreibe 460 Verwaltungsleistungen bestimmt, die digital anzubieten sind!

 

E-Government-Gesetzes bringt neue Verpflichtungen

Stadtverwaltungen, ob groß oder klein, stehen heute alle vor der Herausforderung, eine moderne und leistungsfähige Verwaltung aufzubauen und dauerhaft vorzuhalten, die Prozesse innerhalb der Verwaltung sowie mit Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zu digitalisieren und dazu den Investitions- und Fachkräftebedarf im IT-Bereich zu bewältigen. Die Kommunen im Land Brandenburg treffen noch dazu verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse. So nahmen mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) im November 2018 die Anforderungen an die brandenburgischen Kommunen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik weiter zu.

Einzurichten sind nach dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz

  • der elektronische Zugang zur Verwaltung per E-Mail
  • die Informationsbereitstellung über die Verwaltung in öffentlich zugänglichen Netzen
  • elektronische Bezahlmöglichkeiten
  • die elektronische Rechnungslegung
  • die Bereitstellung von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen
  • die elektronische Aktenführung auf freiwilliger Basis
  • die elektronische Akteneinsicht
  • sowie generell die Verwaltungsprozessoptimierung,

 

Stetig steigende Verfügbarkeitsanforderung

In den vergangenen Jahren hat sich damit eine stetig steigende Komplexität und Verfügbarkeitsanforderung an die technikunterstützte Informationsverarbeitung der Verwaltung ergeben, die in den kommenden Jahren anhalten werden.

Um die anstehenden Aufgaben effektiv zu bewältigen, hat die Stadt Zossen entschieden, sich dem DIKOM anzuschließen, denn ein leistungsfähiger kommunaler IT-Zweckverband kann die Antwort auf die anstehenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung auf gemeindlicher Ebene sein.

 

Konzentration, Vernetzung und Spezialisierung

Online-Verwaltungsleistungen und Digitalisierungsprojekte können durch Konzentration, Vernetzung und Spezialisierung in interkommunaler Kooperation über den Zweckverband DIKOM effektiver und schneller ausgerollt werden. Durch die Bündelung der IT-Ressourcen kann eine Steigerung der Leistungsfähigkeit, verbunden mit der Steigerung der Auslastungen der Investitionen, erzielt werden.

Folgende Aufgaben wurden priorisiert: Meldewesen, Gewerbewesen, Kommunales Finanzwesen, Personen- und Standesamtswesen undLiegenschaftswesen.

 

Die Vorteile der Mitgliedschaft im DIKOM sind neben der Steigerung der IT-Sicherheit vor allem der effektivere Schutz personenbezogener Daten. Durch die Aufteilung in mehrere Sicherheitsbereiche, den Einsatz von Brandmelde- und Löschanlagen, hochmoderne Klimatechnik, die redundante Anbindung an das Telekommunikations- und Elektrizitätsnetz und der Einsatzbereitschaft eines Notstromgenerators werden hohe bauliche und datenschutzrechtliche Sicherheitsstandards sowie Anforderungen an die Hochverfügbarkeit der technischen Infrastrukturen und Leistungserbringungen erfüllt.

Der Beitrittsantrag zum Beitritt zum Zweckverband muss noch von der Verbandsversammlung des DIKOM angenommen werden.

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