Die dauerhafte Überlastung von Behörden (z. B. Landkreis TF) ist keine Entschuldigung für Untätigkeit. Wenn eine Behörde dauerhaft überlastet ist, dann muss der Dienstherr darauf reagieren und Maßnahmen ergreifen, diese Belastung abzubauen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass er seine Aufgaben effektiv und in angemessener Zeit erfüllen kann! Wenn diese staatliche Pflicht zur ausreichenden personellen und materiellen Ausstattung seiner Behörden verletzt wird, dann kann diese Pflichtverletzung…
Die dauerhafte Überlastung von Behörden (z. B. Landkreis TF) ist keine Entschuldigung für Untätigkeit. Wenn eine Behörde dauerhaft überlastet ist, dann muss der Dienstherr darauf reagieren und Maßnahmen ergreifen, diese Belastung abzubauen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass er seine Aufgaben effektiv und in angemessener Zeit erfüllen kann! Wenn diese staatliche Pflicht zur ausreichenden personellen und materiellen Ausstattung seiner Behörden verletzt wird, dann kann diese Pflichtverletzung…
Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Nachfragen, teilt die Stadt Zossen mit: Die Mitarbeiter*innen der Stadt-Apotheke in Zossen, Baruther Straße 7-8 führen zu folgenden Zeiten Testungen auf Corona durch. Montag: 15 bis 18 Uhr (ohne Termin), Freitag: 8 bis 10 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr (ohne Termin), sowie auch nach Terminabsprache. Personen zahlen 15 € für den Test: Kontakt: Telefon 03377301557 E-Mail: stadt-apo-zossen@t-online.de
Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Nachfragen, teilt die Stadt Zossen mit: Die Mitarbeiter*innen der Stadt-Apotheke in Zossen, Baruther Straße 7-8 führen zu folgenden Zeiten Testungen auf Corona durch. Montag: 15 bis 18 Uhr (ohne Termin), Freitag: 8 bis 10 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr (ohne Termin), sowie auch nach Terminabsprache. Personen zahlen 15 € für den Test: Kontakt: Telefon 03377301557 E-Mail: stadt-apo-zossen@t-online.de
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt bei Terminen im Rathaus, bei Fachämtern, bei der Bürgermeisterin o.ä. ab sofort wieder die Test- und Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei diesen Terminen einen negativen Schnelltest vorzulegen. Diese Tests können, wie schon zuvor in den Testzentren durchgeführt werden. In Zossen steht die Stadtapotheke, in der Baruther Str. 7/8, Telefon : 03377 301557 für Tests zur Verfügung. Im gesamten Rathaus gilt bei Terminbesuchen ab sofort…
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt bei Terminen im Rathaus, bei Fachämtern, bei der Bürgermeisterin o.ä. ab sofort wieder die Test- und Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei diesen Terminen einen negativen Schnelltest vorzulegen. Diese Tests können, wie schon zuvor in den Testzentren durchgeführt werden. In Zossen steht die Stadtapotheke, in der Baruther Str. 7/8, Telefon : 03377 301557 für Tests zur Verfügung. Im gesamten Rathaus gilt bei Terminbesuchen ab sofort…
Betroffen sind unter anderem das Rathaus, Sporthallen und -plätze Angesichts der auch im Land Brandenburg steigenden Corona-Infektionszahlen und der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, einer weiteren Ausbreitung des Virus wirksam entgegenzutreten und die Infektionszahlen im November in den Griff zu bekommen, hat der Krisenstab der Stadt Zossen beschlossen, das Rathaus am Marktplatz 20 für den terminlosen Publikumsverkehr ab dem 2. November 2020 zu schließen. „Alle Bürger haben die…
Betroffen sind unter anderem das Rathaus, Sporthallen und -plätze Angesichts der auch im Land Brandenburg steigenden Corona-Infektionszahlen und der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, einer weiteren Ausbreitung des Virus wirksam entgegenzutreten und die Infektionszahlen im November in den Griff zu bekommen, hat der Krisenstab der Stadt Zossen beschlossen, das Rathaus am Marktplatz 20 für den terminlosen Publikumsverkehr ab dem 2. November 2020 zu schließen. „Alle Bürger haben die…
Der Freie Betreuungsverein Teltow-Fläming e. V. informiert: Änderung der sogenannten „Zugangsfiktion“ von Bescheiden zum 1.1.2025 Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derzeit drei Tage und wird ab Januar 2025 auf vier Tage geändert. Die Änderung erfolgt bezüglich des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Zustellung von Briefen dann eine längere Postlaufzeit hat. Darüber hinaus…
Der Freie Betreuungsverein Teltow-Fläming e. V. informiert: Änderung der sogenannten „Zugangsfiktion“ von Bescheiden zum 1.1.2025 Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derzeit drei Tage und wird ab Januar 2025 auf vier Tage geändert. Die Änderung erfolgt bezüglich des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Zustellung von Briefen dann eine längere Postlaufzeit hat. Darüber hinaus…