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Bis spätestens 19. Mai 2024 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

Sie möchten wählen, sind aber am Wahlsonntag verhindert, dann können Sie vorab per Briefwahl abstimmen.

Am Einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern: Klicken Sie auf den Link Onlinewahlscheinantrag Europa- Kommunalwahl 2024 und folgen Sie den Hinweisen im Online-Formular. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 4. Juni 2024, 18:00 Uhr, freigeschaltet.

Sie können aber auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, ausfüllen und per frankierten Brief an die Stadt Zossen, Marktplatz 20, 15806 Zossen, senden oder direkt in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen.

Die Briefwahlunterlagen werden erst versendet, wenn alle Stimmzettel gedruckt vorliegen. 

Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch Vollmacht vorzuweisen (im Vordruck „Wahlscheinantrag“ bzw. Antrag für Briefwahlunterlagen auszufüllen).

Egal, auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen:

  • Die Wahlbriefe für die Europawahl (EU), Wahl der Stadtverordneten (SVV) und Ortsbeirat (OB) müssen rechtzeitig wieder im Rathaus Zossen ankommen (spätestens am 9. Juni 2024, 14:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel gewertet werden können.
  • Die Wahlbriefe für die Wahl des Kreistags (KT) müssen rechtzeitig bei der Kreisverwaltung in Luckenwalde (spätestens am 9. Juni 2024, 12:00 Uhr) ankommen, da diese nicht hier im Rathaus ausgezählt werden. Bitte bedenken Sie hier die Zeit für den Postversand.
  • Die ausgefüllten Stimmzettel in dem jeweiligen Wahlbrief werden von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.