Beurkundung von Sterbefällen Bezüglich der Beurkundung eines Sterbefalls sind nachfolgend aufgeführte Dokumente durch das Bestattungsinstitut im Original einzureichen: Sterbefallanzeige Totenschein Personalausweis Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde des/der Verstorbenen bzw. Stammbuch bei verwitweten Personen auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil inkl. Rechtskraftvermerk ggf. Sterbefallanzeige der Einrichtung (Altenheim, Intensivpflege)…
Anforderung von Personenstandsurkunden Geburtenregister Geburtsurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister internationale Geburtsurkunde Eheregister Eheurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister internationale Eheurkunde Sterberegister Sterbeurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister internationale Sterbeurkunde Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister internationale Lebenspartnerschaftsurkunde…
Rathaus und weitere städtische Einrichtungen bleiben geschlossen Die Stadtverwaltung Zossen hat weitere Maßnahmen beschlossen, um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen bzw. zu verhindern. So wird das Rathaus, Marktplatz 20, einschließlich Bürgerbüro ab Montag, den 16. März 2020, komplett für den Besucherverkehr geschlossen. Termine sind nur in unaufschiebbaren Fällen telefonisch zu vereinbaren. Die telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung bleibt zu den bekannten Sprechzeiten gegeben.…
Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung Zossen hat ihren Sitz im Rathaus am Marktplatz 20. Ihr Herzstück ist das Bürgerbüro – kurz „BüBü“. Seit über einem Jahrzehnt ist es nicht nur für Pass- und Meldewesen zuständig, sondern dient als erster Anlaufpunkt und Servicecenter für alle Bürgeranliegen. Online finden Besucher Anträge, Formulare, Satzungen, aktuelle Ausgaben des Amts- und Stadtblatts, eine Übersicht über Zossener Souvenirs und Veranstaltungshinweise. Sprechzeiten im Rathaus Liebe…
Anträge, Formulare und Hinweise Antrag auf Meldebescheinigung Die Stadt Zossen erteilt schriftliche Meldebescheinigungen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Brandenburg - GebOMIK. Gemäß der Gebührenordnung ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten gebührenfrei. In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren ist in bar oder mit einer…
Chronik OT Wünsdorf Aus der Chronik +++ Wünsdorf scheint slawischen Ursprungs zu sein, da die Silbe „wun“ oder „wyn“ Wasser bedeutet. Der Bezug zu einer Ansiedlung am Wasser ist durch den See gegeben.[ An den Ufern des Fließes, welcher die beiden Seen verbindet, entstanden Nächst-Wünsdorf und Fern-Wünsdorf als Zwillingsdörfer. +++ Im Jahre 1545 erfolgte eine Amtsdesignation. Danach gehörten beide Dörfer zur deutschsprachigen Seite der ehemaligen Herrschaft Zossen. Nächst-Wünsdorf hatte bereits…