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Gegenkandidatin der Bürgermeisterin mit Verbotsantrag gescheitert

Verwaltungsgericht hat deren Antrag abgelehnt, die Verbreitung der Ausgaben Juli und August 2019 des Zossener Stadtblatts zu unterlassen

Zossen/Potsdam.  Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Datum vom 31. Juli 2019 beschlossen:  Der Antrag von Wiebke Schwarzweller auf einstweilige Anordnung, die Verbreitung des Zossener Stadtblatts, Ausgaben Juli und August, zu unterlasen, wird abgelehnt. Anders als von der Antragstellerin vorgegeben,  sieht das Verwaltungsgericht in der Veröffentlichung und Verbreitung des Stadtblatts keine unzulässige Wahlwerbung  der Bürgermeisterin. Das Gericht kam unter anderem zu dem Schluss: „Auch die weiteren, im Antrag angegriffenen Berichte verletzten nicht die Neutralitätspflicht und Chancengleichheit im Wahlkampf.“  Weiter heißt es in der Begründung: „Auch in der Summe sind die einzelnen Berichte keine zu beanstandende Leistungs- und Erfolgsbilanz, es ergibt sich ein Nachweis hinsichtlich der Anwesenheit der Bürgermeisterin, die aber von der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit umfasst ist.“

Die bereits gedruckte Auflage der Juli-Ausgabe des Zossener Stadtblatts, die am 31. Juli 2019 erscheinen sollte, kann nun am Mittwoch, dem 7. August 2019, zusammen mit dem Wochenspiegel ausgeliefert werden und ist ab sofort auch im Internet unter www.zossen.de zu finden. Das August-Stadtblatt erscheint wie geplant am 28. August 2019.   

In der nunmehr rund zehnjährigen Geschichte der von der Stadtverwaltung  Zossen neben dem Amtsblatt herausgegeben Publikation ist es der zweite Versuch, das Erscheinen der städtischen Zeitung zumindest zeitweilig verbieten zu lassen. So hatten die Fraktionen Die Linke, SPD und VUB bereits 2011 den Versuch unternommen, per Antrag in der Stadtverordnetenversammlung das Erscheinen des Stadtblatts zu verhindern. Dieser Antrag war an einer Mehrheit gescheitert. Das jetzt eine FDP-Kandidatin mit Unterstützung der Linken, der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen per Gerichtsbeschluss  das Erscheinen von zwei Ausgaben verbieten wollte, ist ein bislang einmaliger Vorgang. „Jetzt ist die Katze aus dem Sack“, kommentierte Bürgermeisterin Michaela Schreiber den Vorgang. Mit liberalen Werten, wie sie die FDP öffentlich verkörpert, vereinbare sich das von Frau Schwarzweller angestrebte, zum Glück gescheiterte Stadtblatt-Verbot, nicht, so Schreiber.

Betroffen gewesen von einem Nichterscheinen wären nicht zuletzt die Jubilare des Monats August, alle Veranstalter, deren August-Termine übers Stadtblatt öffentlich werden sowie der Förderverein Garnisonsmuseum, dessen Vereinssteckbrief  im Juli-Stadtblatt steht. Auch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dabendorf, die am 17. August 2019 den 100. Geburtstag ihrer Wehr feiern, hätten auf die öffentliche Würdigung ihrer Arbeit verzichten müssen.  Ebenso im Juli-Stadtblatt: Die Anerkennung für den Betreiber des privaten Radio- und TV-Museums in Dabendorf, der nun in Rente geht, ein Ortsporträt von Neuhof, die Berichterstattung über den Fußball-Krimi in der Landesklasse Ost  zwischen dem MSV Zossen und dem MTV Wünsdorf und die Vorstellung der Campingplätze in Kallinchen und Zesch am See. Freuen können sich nun auch die 70 Abiturienten der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Dabendorf, denen im Juli-Stadtblatt eine ganze Seite gewidmet ist. Und nicht zu vergessen die wichtigen amtlichen Mitteilungen der Stadtverwaltung, zum Beispiel zum Stand der Vergabe der Kita-Plätze und zur Schaffung von Blühwiesen im Stadtgebiet.

Pressemitteilung vom 1. August 2019

  

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