Anträge, Formulare und Hinweise Antrag auf Meldebescheinigung Die Stadt Zossen erteilt schriftliche Meldebescheinigungen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Brandenburg - GebOMIK. Gemäß der Gebührenordnung ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten gebührenfrei. In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren ist in bar oder mit einer…
Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Bei Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen zwei Arten: Führungszeugnissen für private Zwecke (Belegart "N"): Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift gesandt. Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"): Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen…
Nicht immer ist für die Nutzung einer Dienstleistung des Bürgerbüros der Stadt Zossen ein Besuch im Rathaus und die vorherige Vereinbarung eines Online Termins notwendig. Wer sich Wege und Wartezeiten ersparen will, kann Formulare nutzen, die auf www.zossen.de zur Verfügung stehen. Die notwendigen Unterlagen gibt es unter www.zossen.de/buerger/antraege-und-formulare/ . Für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister steht den Bürgern mit einem,…
Personalausweis Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können. Der Ausweis muss persönlich beantragt werden, auch Kinder müssen persönlich anwesend sein. Bei mehreren Wohnsitzen ist die Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche…
Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für eine natürliche Person Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten. Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im…
Reisepass In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Der Reisepass muss persönlich beantragt werden, auch Kinder müssen persönlich anwesend sein. Bei mehreren Wohnsitzen ist die Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 6 Wochen von der Antragstellung bis…
Anmeldung einer Eheschließung Grundsätzlich kann eine Eheschließung, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten, in jedem deutschen Standesamt stattfinden. Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Wenn Sie beide nicht in Zossen wohnen, können Sie dennoch im Standesamt Zossen heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung ist, wie bereits…
Um den Bürgern der Stadt gegebenenfalls einen Weg ins Rathaus zu ersparen, weist das Bürgerbüro auf folgende Online-Dienstleistungen hin: Ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann schnell, einfach und sicher mit dem als Online-Ausweis aktivierten Personalausweis von zu Hause aus beantragt werden. Neben dem dafür freigeschalteten Online-Ausweis wird ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose „AusweisApp2“ des…
Gaststättengewerbe Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz. Es besteht keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte – nur noch eine Anzeigepflicht in Form einer Gewerbeanzeige. Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe (Getränke ausschenken oder zubereitete Speisen verabreichen) betreiben will, hat die Gewerbemeldung für den betreffenden Ort mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung…
Beurkundung von Sterbefällen Bezüglich der Beurkundung eines Sterbefalls sind nachfolgend aufgeführte Dokumente durch das Bestattungsinstitut im Original einzureichen: Sterbefallanzeige Totenschein Personalausweis Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde des/der Verstorbenen bzw. Stammbuch bei verwitweten Personen auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil inkl. Rechtskraftvermerk ggf. Sterbefallanzeige der Einrichtung (Altenheim, Intensivpflege)…