Hundean- und -abmeldung Für alle in der Stadt Zossen gehaltenen Hunde besteht grundsätzlich eine Hundesteuerpflicht. Ein Hund ist nach Anschaffung innerhalb von zwei Wochen steuerlich anzumelden. Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke, die gut sichtbar am Hund zu befestigen ist, sofern die Wohnung oder das Grundstück verlassen werden soll. Die Hundesteuermarke gilt bis zur Herausgabe einer neuen Hundesteuermarke unbegrenzt. Bei der Abmeldung des Hundes ist der…
Anträge, Formulare und Hinweise Antrag auf Meldebescheinigung Die Stadt Zossen erteilt schriftliche Meldebescheinigungen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Brandenburg - GebOMIK. Gemäß der Gebührenordnung ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten gebührenfrei. In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren ist in bar oder mit einer…
Sitemap Bürger Stadtverwaltung Anträge, Formulare und Hinweise Hundean- und -abmeldung Gewerbeanzeige Führerschein Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister Kinderreisepass Reisepass Personalausweis An- und Ummeldung Satzungen Amtsblatt und Stadtblatt Veranstaltungen Zossener Souvenirs Wahlen 2019 Meldungen Schwerpunktthemen Bahnquerungen Raumvermietung Kitas und Schulen Informationen Kitas Horte Anmeldeverfahren für Kita/Hort Tagespflege Schulen Anmeldung Schulanfänger Spiel-…
Nicht immer ist für die Nutzung einer Dienstleistung des Bürgerbüros der Stadt Zossen ein Besuch im Rathaus und die vorherige Vereinbarung eines Online Termins notwendig. Wer sich Wege und Wartezeiten ersparen will, kann Formulare nutzen, die auf www.zossen.de zur Verfügung stehen. Die notwendigen Unterlagen gibt es unter www.zossen.de/buerger/antraege-und-formulare/ . Für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister steht den Bürgern mit einem,…