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Der richtige Umgang mit Fundtieren

Das Ordnungsamt informiert zu Fundtieren:

Plötzlich flattert ein Papagei durchs offene Fenster, beim Spaziergang wird ein fremder Hund gesichert oder eine zahme Katze besucht einen regelmäßig auf der Terrasse oder im Garten. Doch wie geht man um mit diesen Tieren?

Zuallererst sollte man wissen, dass es sich bei einem Fundtier um ein besitzloses, aber kein herrenloses Tier handelt. Das heißt, es handelt sich um ein Tier, dass sich verirrt hat, seinem Halter dauerhaft entlaufen oder verloren gegangen ist. Der Halter ist also unbekannt, das Tier hat jedoch ein zu Hause. Fundtiere sind zu unterscheiden von herrenlosen Tieren. Herrenlose, verwilderte oder wilde Tiere haben keinen Besitzer und gelten somit nicht als Fundtiere.

Für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung der Fundtiere ist grundsätzlich das Fundbüro der jeweiligen Gemeinde, hier die Stadt Zossen verantwortlich.

Laut Gesetz (§965 BGB) ist der Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, beim Fundbüro der Gemeinde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. Es muss demnach unverzüglich die Tierart, der Fundort und die Uhrzeit der zuständigen Fundbehörde mitgeteilt werden.

Doch Vorsicht: Nicht jedes aufgefundene Tier ist als Fundtier einzuordnen.

Ein aufgefundener Hund ohne Besitzer stellt ohne Probleme einen Fundhund dar, denn es ist davon auszugehen, dass das Tier verloren gegangen ist, jedoch einen Besitzer hat. Fundhunde können im Normalfall ihren Besitzern schnell zurückgeführt werden.

Bei Katzen ist es etwas komplizierter, denn nicht jede aufgefundene Katze ist besitzlos. Es kann sich hierbei auch einfach um eine Freigängerkatze aus der Nachbarschaft handeln, die gerne einen Ausflug macht und danach in ihr Zuhause zurückkehrt. Sollte die angebliche Fundkatze eine wohlgenährte Erscheinung haben, ein seidiges Fell und munteres Auftreten besitzen sowie keine Verletzungen aufweisen, ist wohl eher von einer Freigängerkatze und keinem Fundtier auszugehen. In diesem Fall ist davon abzuraten, die Katze als angebliche Fundkatze der Fundbehörde zuzuführen, denn diese Katzen haben ein Zuhause und werden dort schmerzlich vermisst, wenn sie einfach weggefangen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, das Tier einfach zu ignorieren, es wird dann schon wieder den Weg nach Hause finden. Zudem sei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass fremde Katzen nicht gefüttert werden sollten. Zum einen wird Nachbarskatze durch das ständige Zufüttern angelockt und es kann schnell zur Entfremdung vom eigentlichen zu Hause kommen und zum anderen könnten sie ungewollt Besitzer des Tieres werden. Ist es nämlich eine herrenlose Katze, die sie regelmäßig füttern, geht die Katze automatisch in Ihre Verantwortung über und sie werden Besitzer. Dann handelt es sich bei dem Tier allerdings auch nicht mehr um ein Fundtier und das Fundbüro der jeweiligen Gemeinde ist dann nicht mehr zuständig.

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie eine verletzte Katze finden. Dann liegt ein Notfall vor und Sie sollten umgehend das Ordnungsamt verständigen, falls der Besitzer des Tieres nicht zu ermitteln ist.

INFO: www.zossen.de, Ordnungsamt, service@svzossen.brandenburg.de, Tel. 03377/3040500.

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