Verwaltungsgericht hat deren Antrag abgelehnt, die Verbreitung der Ausgaben Juli und August 2019 des Zossener Stadtblatts zu unterlassen Zossen/Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Datum vom 31. Juli 2019 beschlossen: Der Antrag von Wiebke Schwarzweller auf einstweilige Anordnung, die Verbreitung des Zossener Stadtblatts, Ausgaben Juli und August, zu unterlasen, wird abgelehnt. Anders als von der Antragstellerin vorgegeben, sieht das Verwaltungsgericht in der Veröffentlichung und…