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(Straßen-) Bebauungsplan "Verlegung B 246 / Brückenbau zur B 96" 1. Änderung Entwurf

Öffentliche Auslegung der Satzung

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, o. g. Änderungsbebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die geringfügigen Anpassungen nicht berührt. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Straßenverkehrsfläche. Mit dem o.g. Beschluss wird gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB wird nicht angewendet.

Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 21.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 statt. Die Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung) liegen zusätzlich in der Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20 in 15806 Zossen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten ´sowie nach telefonischer Anmeldung öffentlich aus.

 

Planzeichnung

Begründung

Informationsblatt DSGVO