Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Bei Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen zwei Arten: Führungszeugnissen für private Zwecke (Belegart "N"): Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift gesandt. Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"): Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen…
Um den Bürgern der Stadt gegebenenfalls einen Weg ins Rathaus zu ersparen, weist das Bürgerbüro auf folgende Online-Dienstleistungen hin: Ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann schnell, einfach und sicher mit dem als Online-Ausweis aktivierten Personalausweis von zu Hause aus beantragt werden. Neben dem dafür freigeschalteten Online-Ausweis wird ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose „AusweisApp2“ des…
Um den Bürgern der Stadt gegebenenfalls einen Weg ins Rathaus zu ersparen, weist das Bürgerbüro auf folgende Online-Dienstleistungen hin: Ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann schnell, einfach und sicher mit dem als Online-Ausweis aktivierten Personalausweis von zu Hause aus beantragt werden. Neben dem dafür freigeschalteten Online-Ausweis wird ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose „AusweisApp2“ des…
Nicht immer ist für die Nutzung einer Dienstleistung des Bürgerbüros der Stadt Zossen ein Besuch im Rathaus und die vorherige Vereinbarung eines Online Termins notwendig. Wer sich Wege und Wartezeiten ersparen will, kann Formulare nutzen, die auf www.zossen.de zur Verfügung stehen. Die notwendigen Unterlagen gibt es unter www.zossen.de/buerger/antraege-und-formulare/ . Für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister steht den Bürgern mit einem,…
Nicht immer ist für die Nutzung einer Dienstleistung des Bürgerbüros der Stadt Zossen ein Besuch im Rathaus und die vorherige Vereinbarung eines Online Termins notwendig. Wer sich Wege und Wartezeiten ersparen will, kann Formulare nutzen, die auf www.zossen.de zur Verfügung stehen. Die notwendigen Unterlagen gibt es unter www.zossen.de/buerger/antraege-und-formulare/ . Für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister steht den Bürgern mit einem,…
Reisegewerbe § 55 GewO Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet (verkauft) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte…
Anträge, Formulare und Hinweise Antrag auf Meldebescheinigung Die Stadt Zossen erteilt schriftliche Meldebescheinigungen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Brandenburg - GebOMIK. Gemäß der Gebührenordnung ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten gebührenfrei. In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren ist in bar oder mit einer…
Überwachungsbedürftiges Gewerbe § 38 GewO Für die Ausübung der nachfolgend aufgeführten Gewerbe ist keine Erlaubnis der Behörde erforderlich, sodass eine Gewerbeanzeige genügt. Da es sich hierbei jedoch um sogenannte „Vertrauensgewerbe“ handelt, hat das zuständige Gewerbeamt unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung gem. §38 Gewerbeordnung die Zuverlässigkeit des entsprechenden Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss der Gewerbetreibende ein…
Erlaubnis § 34c GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehensverträge vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke (z. B. Verkauf, Belastung, Vermietung, Verpachtung von Grundstücken und Wohnungseigentum; Verträge über die Vermittlung von Hypotheken und Grundschulden),…
Gaststättengewerbe Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz. Es besteht keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte – nur noch eine Anzeigepflicht in Form einer Gewerbeanzeige. Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe (Getränke ausschenken oder zubereitete Speisen verabreichen) betreiben will, hat die Gewerbemeldung für den betreffenden Ort mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung…