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Zusätzliche Kosten für den Hort „Am Wasserturm“

Stadt muss strenge Auflagen für eine vorübergehende Kapazitätserweiterung erfüllen

Sowohl der Bau- als auch der Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport haben mehrheitlich einer Zulassung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 110 000 Euro für die Wiederherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges im Hort „Am Wasserturm“ zugestimmt. Eine Entscheidung darüber fällt auf der Sitzung der Stadtverordneten am 27. Mai 2020.  Bereits Ende 2019 hatten die Stadtverordneten für diese Maßnahme 40 000 Euro beschlossen, um die behördliche Genehmigung einer Kapazitätserweiterung des Hortes auf 210 Kinder zu erhalten. Allerdings haben sich während der Umsetzung des Beschlusses Probleme ergeben, so Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller. Um diese auszuräumen, seien sowohl ein Brandschutzkonzept als  auch weitere bauliche Maßnahmen umzusetzen, die der bisherigen Beschlussfassung nicht zugrunde lagen, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. Laut Schwarzweller sind beispielsweise eine Außentreppe mit Statik und Fundament gefordert. Dazu notwendige Arbeiten wie Wanddurchbrüche zum Einbau neuer Fenster, eine Fluchttür u.v.m. müssen bei den Kosten berücksichtigt werden.

Hintergrund: Die Betriebserlaubnis für den Hort „Am Wasserturm“ besagt, dass bis zu 160 Kinder in der Einrichtung betreut werden dürfen. Angesichts des steigenden Bedarfs an Hortplätzen hatte die Stadt im Juni 2019 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine Kapazitätserweiterung auf 210 Plätze beantragt. Das Ministerium verwies darauf, dass nur maximal 160 Hortkinder betreut werden dürfen. Diese Zahl wurde dem Landkreis TF zum 1. Dezember 2019 gemeldet. Laut Bürgermeisterin Schwarzweller wurden zu diesem Zeitpunkt bereits 188 Kinder im Hort „Am Wasserturm“ betreut. 

Am 2. April 2020 erhielt die Stadt vom MBJS die Aufforderung, die Überbelegung bis zum 9. April 2020 abzubauen und geeignete Maßnahmen für eine Betriebserlaubnis mit erweiterter Kapazität umzusetzen. Unter anderem wurden Turnhalle und Medienraum neben weiteren Klassenräumen zur Doppelnutzung im 1. Obergeschoss als zusätzliche Raumkapazitäten einbezogen und die Schaffung eines zweiten Rettungsweges vorbereitet. Dabei stellte sich heraus, dass der von der Stadt favorisierten Schaffung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges im vorhandenen Treppenhaus seitens des Landesamtes für Arbeitsschutz die Zustimmung verweigert wurde. 23 Zentimeter fehlen demnach am vorgeschriebenen Mindestmaß von 1,20 Meter Breite der Treppe. Empfohlen wurde, einen zweiten Flucht- und Rettungsweg über eine Außentreppe zu realisieren. Fortlaufend stand die Stadtverwaltung mit dem Bildungsministerium im Kontakt, um eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung für eine Kapazität von 183 Kindern zu erhalten. Diese gilt nun bis zu 31. August 2020. Voraussetzungen für die Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung  sind laut Bürgermeisterin folgende Maßnahmen: Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beginn der Baumaßnahme 2. Flucht- und Rettungsweg, Aufstockung des Personals, sofortige Abstellung von Mängeln, d.h. Entfernen von Brandlasten aus dem Flur, Kennzeichnung und Beleuchtung der Notausgangstüren, Nachrüsten von dicht- und selbstschließenden Türen, Nachrüstung vernetzter Rauchmelder. Außerdem müssen zwei weitere Klassenräume zur Doppelnutzung zur Verfügung gestellt werden.
Pressemitteilung vom 14. Mai 2020, 13.20 Uhr

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