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Stadt trifft Vorbereitungen für eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas und Horten

Nach der Ankündigung von Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst, in  Brandenburger Kitas zunächst einen eingeschränkten Regelbetrieb anzubieten, prüft die Stadtverwaltung Zossen die personellen und räumlichen Möglichkeiten der  schnellstmöglichen Umsetzung. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Kitas und Horte, entsprechende Maßnahmen vorzubereiten“, so Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller. So wird die Nutzung zusätzlicher Räume für die Betreuung der Kinder in Erwägung gezogen, um die vorgeschriebenen Quadratmeterzahlen je Kind einhalten zu können. Nach Vorstellung der Ministerin sollen ab Ende Mai  Kinder mindestens einmal wöchentlich für vier Stunden in den Kitas betreut werden. Die Kitas sollen hierfür feste Gruppen bilden, für die bestimmte Tage verbindlich festgelegt werden. „Das ist für Zossens Kitas nicht so einfach“, sagt die Verwaltungschefin, da seit Jahren in den städtischen Einrichtungen erfolgreich nach offenem Konzept und nicht in festen Gruppen betreut werden. Die Vorgabe besagt, dass bis zu sechs Krippenkinder, bis zu zehn Kita- und 15 Hortkinder  in einer Gruppe betreut werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sollen dabei Vorrang haben.

„Natürlich unternehmen wir alles, um möglichst viele Eltern zu entlasten und ihre Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen zu können, aber ich bitte auch um Verständnis, dass wir dafür erst die Voraussetzungen schaffen müssen“, so Wiebke Schwarzweller. Außerdem müssen wir erst die Allgemeinverfügung des Landkreises abwarten, in der weitere Details stehen. Allerdings gelte weiterhin, dass nur Kinder in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden, wenn ihre Eltern keine häusliche oder private Betreuung organisieren können. Alle Kinder, die bislang an der Notbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut. Anspruch auf Notfallbetreuung haben alle Eltern aus systemrelevanten Berufen und alle Alleinerziehenden, die keine alternative Betreuung für ihre Kinder haben. Auch aus Gründen des Kindeswohls kann es eine Notfallbetreuung geben.

Nach wie vor können Bürger ihre Fragen und Anträge an die Stadtverwaltung richten: Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat der Krisenstab in der Stadtverwaltung Zossen für die Bürger eine telefonische Hotline  eingerichtet. Die Nummer lautet 03377 / 3040 888, sie ist von montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr geschaltet. Per E-Mail können sich Bürger unter Notfall2020@SVZossen.de mit ihren Fragen und Anliegen an die Stadtverwaltung wenden.

Hinweis: Die Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthallen der Stadt bleiben bis auf Widerruf weiterhin geschlossen.

Pressemiteilung, 20. Mai 2020, 17.20 Uhr

 

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