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Regelungen für Kita- und Hort-Gebühren während der coronabedingten Schließung

Aufgrund coronabedingter Schließungen nehmen Eltern zur Zeit Kita-Betreuungsleistungen für ihre Kinder nicht oder nur zu höchstens 50 Prozent in Anspruch. Bei einer Hortbetreuung können Beiträge gemäß Landesvorschrift nur bis max 50 Prozent erstattet werden. Das gilt unabhängig ob die Kinder den halben, oder den ganzen Monat keine Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben.

Entsprechend aktueller Landesgesetzgebung haben sie in diesem Fall Anspruch auf Erstattung, beziehungsweise Verrechnung ihrer Elternbeiträge sowie Essengeldpauschalen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Eine Bearbeitung der entsprechenden Ansprüche erfolge zentral und automatisch für alle Erstattungsberechtigten im Juli 2021. Anträge dazu müssen nicht gestellt werden, heißt es. Die Verwaltung bittet deshalb, von Anfragen dazu abzusehen.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.
 

12. April 2021

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