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Jugendschöffenwahl 2023: Ehrenamtliche Richter*innen für die Jugendgerichtsbarkeit gesucht – Termin: 18. April 2023

In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2023 bis 2028  statt. Alle fünf Jahre sind bundesweit auch die Jugendschöffen neu zu wählen. Als ehrenamtliche Richter*innen nehmen sie neben den Berufsrichter*innen an den Jugendgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Zossen teil.

Bewerber*innen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen:

  • im Landkreis Teltow-Fläming wohnen,
  • zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt
  • und deutsche Staatsbürger*in sein.

Jugendschöff*innen benötigen für ihre Tätigkeit neben den formalen und persönlichen Anforderungen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. Diese kann sich aus längerfristiger beruflicher wie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Engagement im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.

Die Bewerbungen werden im Jugendamt erfasst und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser beschließt eine Vorschlagsliste, aus der der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die benötigte Anzahl an Personen auswählt.

 

Hinweis

Wer bereits in der derzeitigen Amtsperiode (2018 - 2023) Schöffe ist und dieses Ehrenamt weiter ausüben möchte (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind), muss sich wieder neu bewerben.

Bewerbung

Interessenten können sich mit Hilfe eines Formulars bewerben, das auf www.schoeffenwahl.de veröffentlicht ist. Ende der Bewerbungsfrist ist der 18. April 2023.

 

Weitere Informationen

Schöffenwahl Jugendgerichtsbarkeit 2023 in TF: www.teltow-flaeming.de/jugendschoeffen-2023.

Hier ist auch das Bewerbungsformular verlinkt.

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