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ILB nimmt Anträge auf Soforthilfe entgegen

Ab Mittwoch, 25. März 2020, startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Virus. Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger: „Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.“ Es gebe aber keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist laufe bis Ende Dezember dieses Jahres, so Stenger. „Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern", heißt es in einer Mitteilung der ILB.

Weitere Hinweise: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

    Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,

    Gewerbeanmeldung,

    Kopie des Personalausweises,

    Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,

    Formular  „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte  „De-minimis“-Beihilfen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

    bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9 000 Euro,

    bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15 000 Euro,

    bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30 000 Euro,

    bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60 000 Euro

Info: Die Stadtverwaltung Zossen möchte allen Unternehmerinnen und Unternehmern angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Corona-Virus in Deutschland behilflich sein. Die Stadtverwaltung stellt eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, über die mit dem Wirtschaftsförderer der Stadt kommuniziert werden kann, um auftretende Fragen zu beantworten. Die E-Mail-Adresse lautet:

VL-Wirtschaftsfoerderung@SVZossen.Brandenburg.de 

(Zossen, 25. März 20220, 9.30 Uhr)

Weitere Hinweise zum Soforthilfe-Programm

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderrichtlinie, der Förderantrag, Formulare und Hinweise zu den Anlagen und weitere Informationen sind online über den Link https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ abrufbar. Der Förderantrag ist dort unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“ abrufbar.

Hier auch abrufbar und sehr hilfreich ist ein exemplarisch ausgefüllter Beispielantrag (PDF-Datei Beispielantrag) sowie ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Antragstellung (PDF-Datei Fragen und Antworten faq). So können demnach z.B. in Bezug auf die Höhe des entstandenen Schadens Schäden, die ab dem 11. März 2020 eingetreten sind und solche die ggf. in den kommenden drei Monaten erwartet werden, angegeben werden. Zu beachten ist dabei der höchst mögliche Umfang des Zuschusses, der gestaffelt ist nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

    bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9 000 Euro,

    bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15 000 Euro,

    bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30 000 Euro,

    bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60 000 EUR,

immer in Abhängigkeit des erklärten Schadens (die Soforthilfe darf den entstandenen Gesamtschaden des Antragstellers nicht übersteigen). Das Antragsformular ist digital ausfüllbar. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend noch ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der fertige Antrag ist dann inklusive aller erforderlichen Anlagen in einer Mail entweder als Scan oder Foto (als Datei im JPEG- oder PDF-Format; max. 15 MB) bitte nur an folgende E-Mail-Adresse zu senden: soforthilfe-corona@ilb.de . Um eine effizientere Bearbeitung sicherzustellen, wird durch die ILB ausdrücklich um eine elektronische Übersendung gebeten.“

(Zossen, 26. März 2020, 11 Uhr)

 

 

 

 

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