Header Image

Meldungen

Zurück zur Übersicht

Hunde willkommen im Rathaus bei Sommerhitze

Bei hohen Außentemperaturen dürfen Hundebesitzer ihre Vierbeiner ab 25 Grad Celsius mit ins Bürgerbüro bringen. Damit soll vermieden werden, dass Hunde bei sommerlicher Hitze vor dem Gebäude oder im Fahrzeug warten müssen.

Dabei gelten die Bestimmungen gemäß § 3 der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg: Hunde sind an der Leine zu führen. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln haben Hunde einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.

Für eine kleine Erfrischung an heißen Tagen steht zudem auf dem Marktplatz eine Wasserschüssel für die Wauzis bereit.

 

Zurück zur Übersicht