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Horstfelde Siedlung: Schilder für ein geordnetes Parken aufgestellt

Mit dem Ziel, die gesamte Horstfelder Siedlung als Halteverbotszone mit ausgewiesenen Parkmöglichkeiten auszuweisen, hat das Ordnungsamt der Stadt Zossen jetzt eine entsprechende Beschilderung angewiesen. So wurden an mehreren Stellen (Höhe Heideweg 1, An der Hauptstraße, Gartenstraße, Kleine Waldstraße, Heideweg – Ortseingangsschild Horstfelde) die Verkehrszeichen „Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“ sowie „Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine  Zone" aufgestellt. Parallel sind an drei Stellen  Parkzonen mit den Schildern „Parken Anfang“, "Parken Ende“ bzw. „Parken Mitte“  eingerichtet worden: An der Hauptstraße von der B 246 kommend links entlang der Straße, in der Gartenstraße von der B 246 kommend rechts entlang der Straße sowie im Heideweg von der B 246 kommend an der Ortseingangstafel Horstfelde rechts entlang der Straße. In den genannten Parkzonen sind nach Angaben des Ordnungsamtes sowohl die Grundstückszufahrten als auch die Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gewährleistet. Mit der Aufstellung der Schilder ergeben sich bei Verstößen auch bessere Kontroll- und Ahndungsmöglichkeiten für die Ordnungsbehörde.

Hintergrund der Maßnahme ist die vor allem in den Sommermonaten für Anwohner in der Horstfelder Siedlung  unzumutbare Parksituation, hervorgerufen durch fehlende Parkplätze für Besucher des Wasserskiparks Horstfelde. Diese, so heißt es,  werde sich erst nach Fertigstellung des geplanten Waldparkplatzes entspannen. Auch ist man sich einig, dass das illegale wilde Parken der Besucher des Sees in den angrenzenden Waldflächen erst dann verhindert werden könne, wenn der Parkplatz fertig ist.

Pressemitteilung vom 23. November 2020, 13 Uhr

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