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Erleichterungen bei Steuerzahlungen für Unternehmen

Konkretisiert wurden jetzt von der Bundesregierung auch die angekündigten Erleichterungen für Unternehmen in Bezug auf Steuerzahlungen.  So können Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Darüber informierte das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer,  nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten.
Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministerium der Finanzen und für Europa unter https://mdfe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/947663 zum Download bereit.

Hinweis: Die Finanzämter sind wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon, E-Mail, Fax und Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Nähere Informationen dazu auf https://finanzamt.brandenburg.de.

Info: Die Stadtverwaltung Zossen möchte allen Unternehmerinnen und Unternehmern angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Corona-Virus in Deutschland behilflich sein. Die Stadtverwaltung stellt eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, über die mit dem Wirtschaftsförderer der Stadt kommuniziert werden kann, um auftretende Fragen zu beantworten. Die E-Mail-Adresse lautet:

VL-Wirtschaftsfoerderung@SVZossen.Brandenburg.de 

(Zossen, 24. März 2020, 11.35 Uhr)

 

 

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