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Arbeiten im Bereich zwischen Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt und Neuhof

In der Zeit vom 15. bis 18. Januar 2021 kommt es nach Angaben der Deutschen Bahn am Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt zu Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten. Demnach werden in dieser Zeit folgende Arbeiten ausgeführt:

❚ Aufbau von Signalfundamenten

❚ Kabeltiefbauarbeiten und Geländeprofilierung

❚ Abbrucharbeiten Mittelbahnsteig 2

❚ Gleisbauarbeiten mit Austausch von Weichenfahrbahnen

❚ Abbau und Neubau der Fahrleitung und Stellen von Masten

❚ Schließung des Bahnübergangs für den Bau der westlichen Rampenanlage des Personentunnels

Wie es in einer Mitteilung weiter heißt, kommen u.a. Vibrationsramme, Mobilbagger, Zweiwegebagger, Eisenbahndrehkran, Zweiwegeunimog und weitere Gleisarbeitsfahrzeuge zum Einsatz. Damit der Zugverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird, können bestimmte Arbeiten nur in den Wochenendsperrpausen durchgeführt werden. Man sei bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Es wird um Verständnis gebeten. Eine Genehmigung für diese Arbeiten erfolgt durch das Landesamt für Umwelt.

Folgende Ansprechpartner stehen zu diesen Bauarbeiten zur Verfügung:

„Baulärm-Telefon“: 030 403 66 03 45

Kontakt für den Bereich Bauleistungen

Tagschicht (7–19 Uhr): 0171 97 37 690
Nachtschicht (19–7 Uhr): 0151 12 17 95 27

Kontakt für den Bereich Oberleitungsanlagen

Tagschicht (7–19 Uhr): 0351 / 87 68 160
Nachtschicht (19–7 Uhr): 0178 86 12 866

Fragen können auch per E-Mail an berlin-dresden@deutschebahn.comgerichtet werden.

In einem Schreiben an betroffene Anwohner hat die Deutsche Bahn diesen wegen der zu erwartenden erhöhten Lärmbelastung  im Zeitraum vom 15. bis 18.Januar 2021 die Möglichkeit der Übernachtung und des Aufenthalts in einem Hotel in Wohnort- oder Arbeitsnähe (im Raum Berlin und Brandenburg) angeboten. Die Anzahl der benötigten Hotelzimmer, so heißt es, richtet sich dabei nach den jeweiligen Wohnumständen. Für Familien mit Kindern oder Wohngemeinschaften können gegebenenfalls mehrere Hotelzimmer pro Haushalt erstattet werden.

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