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Aktuelle Regelungen zur Hortbetreuung

Die Schulen in Zossen gehen ab dem 22. Februar 2021 in den Wechselmodus Präsenz- und Distanzunterricht über. Die Kinder, die dann Präsenzunterricht haben, dürfen an den Schultagen den Hort besuchen. Dazu kommen Kinder, die nach bisher geltenden Regeln zur Notbetreuung angemeldet sind. Für Kinder in Zeiten des Distanzunterrichtes ist der Besuch der Einrichtungen nur bei vorliegenden Bedingungen zur Notbetreuung möglich. Diese Regelung gilt für alle Hort-Einrichtungen in Zossen.

Für die jeweiligen Zeiten des Wechselmodus Präsenz- und Distanzunterricht sind die Schulen verantwortlich. Die Eltern werden gebeten, sich dazu bei den Einrichtungen zu informieren.

Informationen und Formular zur Notbetreuung

Weitere Informationen des Landes

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