Informationen
Hinweis zum Kita-Hort-Übergang
Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger 2021/22,
hiermit möchte ich Sie über das diesjährige Verfahren "Wechsel von Kita in Hort" informieren.
Mit der verbindlichen Festlegung der Schulanfänger, die jetzt nach Abschluss des Einschulungsverfahrens vorliegt, übernehmen wir auf Antragstellung i.V.m. der vorhandenen Einrichtungskapazität unter Berücksichtigung eines Prioritätenkonzepts, die bis jetzt in den Kitas der Stadt Zossen betreuten Kinder (Einschüler) als Hortkinder im Hort der entsprechenden Grundschule.
Im Einzelnen bedeutet dies für Sie:
- Eine Kündigung des Kita-Betreuungsvertrages ist erforderlich.
- Ein neuer Antrag auf Aufnahme in den Hort ist erforderlich.
- Der Elternbeitragsbescheid wird ebenfalls ohne extra Antragstellung Ihrerseits von Kita zu Hort umgestellt, sofern ihr Antrag auf einen Hortplatz positiv entschieden wird.
Für eine zielführende Bearbeitung benötigen wir noch zwingend aktuelle Angaben:
- Erklärung zum Elterneinkommen
(aktuelle elektronische Lohnsteuerbescheinigung von 2020 ggf. ALG I/II-Bescheide komplett 2020)
- Bescheinigung der Arbeitgeber
- zweifache Ausfertigung der Betreuungsverträge
- Ärztliche Bescheinigung über die Masernschutzimpfung
Nur vollständige Anträge werden angenommen und bearbeitet. Die Anträge sind bis zum 30.05.2021 einzureichen.
Bei rechtzeitiger Einreichung der Antragsunterlagen und Überprüfung der Einrichtungskapazität wird nach einem Prioritätenkonzept die Vergabe der Hortplätze erfolgen.
Sollten Sie keinen Hortplatz von uns zugewiesen bekommen, liegt das an der Prioritätenpunktzahl in Verbindung mit der vorhandenen Einrichtungskapazität. Ihrem gesetzlichen Rechtsanspruch kann in diesem Fall nicht entsprochen werden. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls eine Information von uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wiebke Schwarzweller
April 2021