Ergänzungssatzung Kallinchen im Ortsteil Kallinchen i. V. m mit der 1. Änderung der Klarstellungssatzung
Entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat in ihrer Sitzung am 10.04.2024 den Beschluss für die 1. Änderung der Klarstellungssatzung im Ortsteil Kallinchen gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Zossen vom 29.04.2024 (Ausgabe Nr. 8; 21. Jahrgang) veröffentlicht.
Das Satzungsgebiet der Klarstellungssatzung umfasst den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kallinchen der Stadt Zossen westlich des Motzener Sees. Ziel und Zweck der 1. Änderung der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Kallinchen der Stadt Zossen ist es, die Grenzen des Innenbereichs für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil neu festzulegen (Klarstellung nach § 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB). Der Feststellungsbereich der Klarstellungssatzung umfasst eine Fläche von ca. 44,2 ha. Für den Klarstellungsbereich ist kein Beteiligungsverfahren erforderlich.