Bewachererlaubnis § 34a GewO Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs-…
Auf der Sitzung des Finanzausschusses der Zossener Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 17. November 2022 haben sich die Abgeordneten einstimmig dafür ausgesprochen, den vorliegenden Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen in der Thematik Erhebung der Kreisumlage für die Jahre 2015 und 2016 auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Beschlussvorschlag: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt, dass im Rahmen der Widerspruchserhebung und…
Bebauungsplan Nr 01/12 "Burgberg" im OT Wünsdorf In der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2014 wurde der Bebauungsplan "Burgkberg" als Satzung beschlossen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat am 16.03.2015 den Bescheid erlassen Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 26.05.2015 ist dieser in Kraft getreten. Planzeichnung Begründung
Bürgermeldung Mit dieser Bürgermeldung möchten wir Sie zur aktiven Mitarbeit in unserer Stadt Zossen mit den Orts- und Geimeindeteilen anregen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Empfehlungen, Wünsche und Mängel vorzutragen. Sofern Ihnen im Stadtgebiet etwas Kritikwürdiges aufgefallen ist, beispielsweise - defekte Straßenlaternen, - illegal entsorgter Müll, - Vandalismus-Schäden u.v.m., sind wir für jeden Hinweis dankbar, der uns dabei hilft, gemeinsam mit den Bürgern Ordnung und Sauberkeit in der…
Einwohnermeldeamt Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit dessen Hilfe Wohnungssuchende nachweisen können, dass sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS ist der Vermieterin oder dem Vermieter vorzulegen.