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Zuständigkeit hat gewechselt

Seit dem 1. Dezember 2019 hat sich die Zuständigkeit für den Schornsteinfeger-Kehrbezirk Teltow – Fläming 144, der  zum größten Teil in der Stadt Zossen liegt, geändert. Wie das Gewerbeamt der Stadt Zossen mitteilt, ist nunmehr Bezirksschornsteinfeger Steven Albrecht zuständig, der seinen Betriebssitz  in Zossen, Straße der Befreiung 1a, hat. Er ist Nachfolger von Markus Düring. Wie es heißt, ist der Bezirksschornsteinfeger  zuständig für alle hoheitlichen Aufgaben, das heißt u.a. für die vorgeschriebene Feuerstätten-Schau sowie alle mit den Feuerstätten in Zusammenhang stehenden  baulichen Veränderungen und deren Abnahmen.  Das Gewerbeamt weist darauf hin, dass es zwar  möglich ist, die Kehrarbeiten von einem anderen als dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen. Dann sei aber zu beachten, dass der Inhaber der zu kontrollierenden Feuerstätte selbstständig das betreffende Formblatt - gegebenenfalls inklusive Abgasprüfprotokoll -  an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu übergeben hat. Zu beachten ist dabei die  im Feuerstätten-Bescheid festgelegte Frist.

Kontakt: Bezirksschornsteinfeger Steven Albrecht, Telefon  0176 – 20 63 39 66

 

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