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Wahlhelfer gesucht!

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl und gleichzeitig Landratswahl statt. Gewählt werden die Abgeordneten des deutschen Bundestages und der Landrat/Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming. Für die ordnungsgemäße Durchführung der beiden Wahlen im Wahlgebiet der Stadt Zossen werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Besetzung der Wahlvorstände sowie den fünf Briefwahlvorständen in den Wahllokalen benötigt. Wahllokale werden wie folgt eingerichtet:

- Ortsteil Zossen mit dem Gemeindeteil Dabendorf: 8
- Ortsteil Wünsdorf mit den Gemeindeteilen Waldstadt und Neuhof: 7
- Ortsteile Glienick mit Gemeindeteil Werben, Horstfelde, Schünow, Nächst Neuendorf, 
Kallinchen, Schöneiche, Nunsdorf und Lindenbrück mit Gemeindeteilen Funkenmühle und Zesch am See: jeweils 1  

Zu besetzen sind insgesamt 23 Wahlvorstände mit jeweils 5-6 Mitgliedern. Aufgabe der Wahlvorstände ist es, die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften abzusichern und das Ergebnis der Wahl zu ermitteln. 

Für die Wahlhelfer/innen gibt es an diesem Tage ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro für  Wahlvorsteher. Beisitzer bekommen 40 Euro und für Briefwahlvorstände gibt es 45/35 Euro.  Für die umfassende Schulung der zukünftigen Wahlvorstände ist, wie vor jeder Wahl gesorgt.

Interessenten melden sich bitte  in der
Verwaltung der Stadt Zossen bei

Frau Audehm
+Tel.-Nr.: 03377 / 3040-281 (nur für Wahlen)
oder 03377 / 3040-0
FAX: 0331 / 27548 – 6946
E-Mail:VL-Wahlen@SVZossen.Brandenburg.de

Ansprechpartner in den Ortsteilen sind auch die jeweiligen Ortsbürgermeister/Innen und darüber hinaus auch die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen.

gez. Kramer
Wahlleiter der Stadt Zossen

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