Header Image

Meldungen

Zurück zur Übersicht

SVV findet wie geplant am 1. Juli 2020 in Dabendorf statt

Die für den 1. Juli 2020 geplante Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV), auf der unter anderem die Beschlussfassung über den Haushalt 2020/21 und das Haushaltssicherungskonzept auf der Tagesordnung steht, kann stattfinden. Einzelne Mitglieder der SVV hatten sich im Wege gerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen die Ansetzung des Sitzungstermins in der ersten Ferienwoche gewandt, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits im Urlaub seien. Den Antrag, die Sitzung zu verschieben, hat das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 30. Juni 2020 zurückgewiesen. Es gebe keinen Anspruch auf Vertagung wegen urlaubsbedingter Abwesenheit. Weder folge ein solcher aus dem Kommunalverfassungsrecht, noch aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Auch die bisherige Handhabung, soweit möglich, auf Sitzungen der SVV während der Sommerferien zu verzichten, könne einen Anspruch auf Terminverlegung nicht begründen. Vielmehr könne der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung bei der Terminierung auch die Bedeutung der Beratungsgegenstände berücksichtigen. Das Gericht sah es als nachvollziehbar an, dass die Beschlussfassung über den Haushalt eine zeitnahe Terminierung erforderte. Die Stadt Zossen befindet sich seit dem 1. Januar 2020 in der sogenannten haushaltslosen Zeit, in der Aufwendungen und Auszahlungen nur in eingeschränktem Umfang möglich sind.

Pressemitteilung vom 30. Juni 2020, 16.35 Uhr

Zurück zur Übersicht