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Anträge auf Notbetreuung können nur noch im absoluten Ausnahmefall positiv bescheinigt werden

Auf Grundlage der geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming haben in den letzten Tagen zwischen Träger und Einrichtungsleitungen intensive Abstimmungsgespräche stattgefunden. Es ist ab sofort wieder möglich, in den Kita-Einrichtungen der Stadt Zossen die Erst-Eingewöhnungen von Kindern vorzunehmen. Zu den konkreten Verfahrensweisen für die Familien bittet die Stadt Zossen mit der jeweiligen Einrichtungsleitung entsprechende Verabredungen zu treffen. Ebenso sieht die aktuelle Rechtlage es vor, dass alle Vorschulkinder die Möglichkeit haben, vor den Ferien in der Kita eingeschränkt betreut zu werden. Das hat für die Kita-Einrichtungen der Stadt Zossen zur Folge, dass alle Kapazitäten unter den strengen Hygieneregeln bereits jetzt ausgeschöpft sind. Daher sind weitere Anträge auf Notbetreuung nur noch im absoluten Ausnahmefall positiv zu bescheinigen.

Pressemiteilung, 28. Mai 2020, 19 Uhr

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