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Kreisumlage: Stadt Zossen erzielt Teilerfolg

Verwaltungsgericht schlägt Stadt und Kreis einen Vergleich vor

In dem seit mehreren Jahren schwelenden Rechtsstreit  zwischen der Stadt Zossen und dem Landkreis Teltow-Fläming, bei dem es um den vom Kreis als unbegründet zurückgewiesenen Widerspruch der Stadt Zossen gegen die Höhe der vom Kreis 2015 und 2016 erhobenen Kreisumlageforderungen geht, zeichnet sich ein Vergleich ab.  Dieser unter Vorbehalt eines Widerrufs bis zum 1. März 2021  von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam  am 24. November 2020 vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass der von der Stadt Zossen beklagte Landkreis Teltow-Fläming  seine Kreisumlagebescheide für die Jahre 2015 und 2016 zugunsten der Stadt Zossen auf einen pauschalisierten Hebesatz von 43 Prozent ändert.  Der tatsächliche Hebesatz des Landkreises TF hatte 2015 und 2016  bei 47 Prozent gelegen. Der Vergleich besagt, dass der Landkreis - einschließlich Zinsen -  rund drei Millionen Euro an die Stadt Zossen zahlen muss.  Vorausgesetzt, sowohl der Kreistag Teltow-Fläming als auch die Stadtverordnetenversammlung Zossen stimmen mehrheitlich dem Vergleich zu. Die Beratungen in den zuständigen Gremien dazu sollen nach Auskunft von Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller im Januar 2021 stattfinden.
Das Gericht folgte im Ergebnis der Rechtsauffassung der Stadt Zossen, wonach bei der Abwägung der Festsetzung der Höhe der Kreisumlage die gemeindlichen finanziellen Belange der Kommunen zu berücksichtigen sind. Zossen hatte aufgeführt, dass der Landkreis bei der Umlagenerhebung nicht vorab die finanzielle Situation der kreiseigenen Gemeinden hinreichend ermittelt habe.
Nach Ansicht der Stadt Zossen hatte die vom Landkreis 2015 festgelegte  Kreisumlage - gefordert wurden damals  mehr als 10,6 Millionen Euro  -  einen Betrag erreicht, der der Stadt Zossen jeglichen kommunalen Spielraum nahm, um alle notwendigen kommunalen Aufgaben erfüllen zu können. Die Rede war sogar von einer finanziellen „Erdrosselung“  der Stadt.

Auf Initiative der Prozessbevollmächtigten der Stadt Zossen  fließt in den vorgelegten Vergleich auch eine Vereinbarung ein, wonach der Landkreis TF in künftigen Festsetzungsbescheiden zur Erhebung der Kreisumlage verbindliche Richtlinien festlegen muss. Diese würden dann für alle kreisangehörigen Kommunen gelten. Zossens Rechtsamtsleiter Raimund Kramer sieht darin einen Erfolg, der das  solidarische Wir-Gefühl der Kommunen gegenüber dem Landkreis stärken könnte.  Auch wenn die finanziellen Forderungen der Stadt an den Landkreis ursprünglich höher waren, so müsse und sollte man mit dem jetzt erzielten Ergebnis zufrieden sein.

Pressemitteilung vom 24. November 2020, 16.45 Uhr

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