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Informationen zur Grundsteuerwerterklärung 2025

Im Jahr 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Besteuerungssystem von Grundstücken und Bauwerken für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte von 1935 in Ost- und 1964 in Westdeutschland werden Ende 2024 abgeschafft. Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform hat sich das Land damit für das Bundesmodell, das als sozial gerechter gilt, und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden.

 

Wichtige Informationen zum Verfahren der Onlinemeldung zur neuen Grundsteuerwerterklärung und Checklisten zur Hilfem beim Ausfüllen gibt es auf www.zossen.de ab sofort unter folgendem Link: Grundsteuerwerterklärung auf www.zossen.de

 

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