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Eheschließungen wieder mit erweitertem Gästekreis möglich

Ab sofort dürfen im Land Brandenburg  wieder Trauungen  auch mit Gästen stattfinden, die nicht zum engsten Familienkreis gehören. Eine entsprechende Weisung hat  Innenminister Michael Stübgen (CDU) am 5. Mai 2020 an die Standesämter im Land erlassen. Es obliegt nun den einzelnen Standesämtern in Abhängigkeit von ihren örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden, wie viele Gäste neben Brautpaar und Trauzeugen der Eheschließung beiwohnen dürfen. „Natürlich müssen Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden, nicht zuletzt um unsere Standesbeamtin vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen“, betont Zossens Ordnungsamtsleiterin Stefanie Wegner. „Wir sind dabei, über die genauen Modalitäten zu entscheiden und zu prüfen, wie groß der Kreis der Gäste unter unseren Bedingungen sein kann.“ Der an der Eheschließung teilnehmende Personenkreis müsse in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Trauraumes stehen.
Laut Weisung können Eheschließungen auch an einem anderen Trauort zugelassen werden, wenn dadurch das Infektionsrisiko für die Standesbeamten nicht erhöht wird. Weiter heißt es: „Zu jeder Eheschließung kann die Teilnahme der Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen zugelassen werden. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden. Weitere Gäste können zu den Eheschließungen nur dann von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Einzelfall zugelassen werden, wenn auch durch den vergrößerten Teilnehmerkreis die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln  eingehalten werden.“ Diese Regelungen gelten entsprechend auch für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen. 

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