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Bürgermeisterin kündigt Berufung an

Michaela Schreiber: Städtische Interessen gehen vor

Zossen. Bürgermeisterin Michaela Schreiber hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdams, dass die Stadt in zwei Fällen kein kommunales Vorkaufsrecht ausüben dürfe, angekündigt, beim Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Sie begründet den Schritt unter anderem damit, die schon vor der Wende von Jedermann als Trainingsstrecke für den Trabersport in Horstfelde genutzte Fläche, die zu Teilen bereits der Stadt gehört, auch künftig für eine allgemeine Nutzung zur Verfügung stellen zu wollen. „Wir wollen als Stadt mit dem Vorkaufsrecht sicherstellen, dass die Trainingsstrecke komplett Eigentum der Stadt und nicht  als Privatgelände genutzt wird“, so die Verwaltungschefin. Es gehe darum, die Anlage der Allgemeinheit für den Pferdesport zu sichern. Wie sie sagt seien die Stadtverordneten darüber informiert  gewesen.

Demgegenüber stehen Bestrebungen der Gestütbetreiber Semmer, die  nicht nur einen Teil der Rennbahn am Horstweg erwerben wollten, sondern bereits auch andere Grundstücke im Dorf erworben hat, was für Unruhe in dem Zossener Ortsteil sorgt. „Ich tue mich schwer damit, zuzuschauen, wie hier jemand versucht, im großem Stil Flächen aufzukaufen, um sich ein eigenes kleines ’Fürstentum‘  aufzubauen““, sagt die Bürgermeisterin. In einem zweiten Fall geht es um eine Fläche gegenüber dem jetzigen kleinen Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, die von der Stadt beansprucht wird, um dort die geplante neue Feuerwache zu errichten. Der Standort  sei ideal und mache Sinn, so Michaela Schreiber.  Sie sieht auch in diesem Fall öffentliches vor privatem  Interesse.

Anders sieht es mit einem ebenfalls von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts betroffenen Grundstück an der Gerichtstraße in Zossen aus. Hier hatte die Stadt die für einen Vertragsabschluss erforderliche Erteilung eines Negativzeugnisses verweigert. Bürgermeisterin Michaela Schreiber begründet diesen Schritt damit, sich nicht „an kriminellen Machenschaften“  beteiligen zu wollen und wirft den beteiligten Verkäufern Betrug vor. Mit dies hatte es bereits vor einiger Zeit im Zusammenhang mit einem beantragten Bebauungsplan  eine Auseinandersetzung  mit der Stadt gegeben. Wie Schreiber sagt, seien in Folge des nicht erteilten Negativzeugnisses durch die Stadt bereits zwei Verträge rückabgewickelt worden.

Pressemitteilung vom 22. August 2019

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