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Bürgermeisterin bedankt sich bei den Bürgern für deren Verständnis

„Ich bedanke mich bei all denjenigen, die  in dieser schwierigen Zeit Verständnis für die akute Situation aufbringen.  Sie als Zossener leisten einen großen Beitrag zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus.“ Mit diesen Worten hat sich Zossens Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller öffentlich an die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt gewandt. „Am Wochenende konnte ich spüren, wie Zossen mental zusammenwächst. Wir alle befinden uns in der gleichen Situation“, heißt es weiter.  Die Bürgermeisterin weist ausdrücklich darauf hin,  dass das Kontaktverbot, welches am Sonntag von Bund und Ländern verabschiedet wurde, seit Montag 0 Uhr auch in Zossen gilt. „Wir haben bereits die ersten Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Mir geht es aber an dieser Stelle nicht um Kontrollen,  sondern vielmehr darum, Verständnis und Aufklärung auch bei den letzten Bürgern hervorzurufen, die sich der Gefahr bis dato nicht bewusst sind“, so Wiebke Schwarzweller. Sie wisse, dass das Kontaktverbot eine große Einschränkung bedeutet.  „Auch ich bin als Ihre Bürgermeisterin davon betroffen. Ich fordere Sie daher alle auf, Ihre Sozialkontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken und den Anweisungen des Bundes und der Länder zu folgen. Wenn sich jeder von uns schützt, schützen wir gemeinsam auch unsere Gesellschaft.“

In diesem Zusammenhang erinnert die Verwaltungschefin an die am Sonntag, dem 22. März 2020, erweiterten Leitlinien von Bund und Ländern. Neu für Brandenburg ist unter anderem, dass seit Montag nun auch Friseurläden, Kosmetikstudios,  Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen bleiben müssen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapien sowie Logopädie sollen allerdings weiter möglich bleiben. Bereits vor einigen Tagen waren unter anderem auch öffentliche Spielplätze, Sporthallen und  -plätze gesperrt worden.

 

Nach den neuen Regeln ist nun des Weiteren zu beachten:

  • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter dem ersten Punkt genannten Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendigen Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
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