Der Landkreis informiert: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17. März 2026 zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit

Weiteres Restriktionsgebiet im Landkreis Teltow-Fläming aufgehoben
Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) vom 17. März 2026 wird zum 29. Mai 2026 aufgehoben (Amtsblatt 17/2026).
Grund für die Verfügung war ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Dahme-Spreewald. Deshalb wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Teltow-Fläming betrafen. Zur Eindämmung der Tierseuche galten seitdem entsprechende Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für Geflügelhaltungen innerhalb der festgelegten Restriktionszonen.
Da die Voraussetzungen für diese Maßnahmen inzwischen entfallen sind, werden die Restriktionszonen nun aufgehoben. Die bisherigen Regelungen zu Aufstallungspflichten und Verbringungsverboten gelten ab dem 29. Mai 2026 nicht mehr.
Weiterhin gültig bleibt jedoch die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit, die im Amtsblatt 15/2026 des Landkreises veröffentlicht wurde.

