Gewerbeamt Herzlichen Willkommen im Gewerbeamt der Stadt Zossen. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen sowie entsprechende Formulare rund um Gewerbeangelegenheiten. Anträge nebst Unterlagen können vollständig per E-Mail eingereicht werden. Für die Bearbeitung von eingereichten Gewerbemeldungen muss zwingend ein SEPA Mandant eingereicht werden. Sollte dies fehlen, muss die Gewerbemeldung persönlich gegen vorherige Zahlung der Gebühr im Bürgerbüro der Stadt Zossen abgeholt werden.…
Anträge, Formulare und Hinweise Antrag auf Meldebescheinigung Die Stadt Zossen erteilt schriftliche Meldebescheinigungen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Brandenburg - GebOMIK. Gemäß der Gebührenordnung ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten gebührenfrei. In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren ist in bar oder mit einer…
Hundean- und -abmeldung Für alle in der Stadt Zossen gehaltenen Hunde besteht grundsätzlich eine Hundesteuerpflicht. Ein Hund ist nach Anschaffung innerhalb von zwei Wochen steuerlich anzumelden. Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke, die gut sichtbar am Hund zu befestigen ist, sofern die Wohnung oder das Grundstück verlassen werden soll. Die Hundesteuermarke gilt bis zur Herausgabe einer neuen Hundesteuermarke unbegrenzt. Ab dem 01.04.2025 wird für die…