Ausreiseeinrichtung
Umwidmung eines Teils der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Wünsdorf
Standortkonzept Wünsdorf
Ist eine Erweiterung des bestehenden Standortes in Wünsdorf geplant?

Nein, die Ausreiseeinrichtung liegt im hinteren Bereich der Liegenschaft mit eigenem Zugang über die Moscheestraße.
Die Erstaufnahmeeinrichtung und die Ausreiseeinrichtung bestehen nebeneinander, haben jeweils eigene Ein- und Ausgänge und werden von der ZABH gemeinsam mit ihren Dienstleistern (DRK, City Schutz) betrieben.
Wie groß ist die Kapazität der Einrichtung?

Die Standortkapazität wird insgesamt um effektiv ca. 500 Plätze verringert.
Sind bauliche Veränderungen geplant?

Es werden an den Stellen, wo bis zur Jahresmitte drei Wohncontainer standen, zwei Leichtbauhallen und ein Soccer-Court errichtet.
Zusätzlich zu den beiden vorhandenen Kfz-Einfahrten wird eine Eingangsschleuse für Personen vorgesehen.
Die bestehende Zaunanlage wird in Teilen erhöht, verstärkt und gesichert.
Das Areal wird zusätzlich begrünt und mit weiteren Bäumen bepflanzt.
Welche Personen werden aufgenommen?
- Vollziehbar Ausreisepflichtige, die ernsthaft eine freiwillige Ausreise planen, während der Reisevorbereitung bis zur Ausreise
Rechtsgrundlage: freiwilliger Aufenthalt; Kostenträger ist das Land - Vollziehbar Ausreisepflichtige, die in absehbarer Zeit (max. 3 Mon.) abgeschoben werden können, während der konkreten Maßnahmenplanung bis zur Ausreise
Rechtsgrundlage: Wohnsitzauflage; Kostenträger ist das Land
- Aufnahmeentscheidung durch ZABH unter Berücksichtigung ggf. bestehender Vulnerabilität (keine Personen mit besonderem Pflegebedarf) und Einschätzung des Gefährdungspotentials (keine Gefährder oder Gewalttäter).
- Abbruchentscheidung durch ZABH, wenn Ausreise nicht möglich ist oder Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorliegt.
Wie sieht das Betriebskonzept für die Ausreiseeinrichtung aus?
- Die Ausreiseeinrichtung ist keine geschlossene sondern eine kontrollierte Unterbringungsform! Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung muss eine An- und Abmeldung am Eingang erfolgen.
- Der Wachschutz kontrolliert nicht nur das Gelände der Erstaufnahme- und Ausreiseeinrichtungen, sondern bestreift zu Nachtzeiten zusätzlich den Korridor zwischen der Moscheestraße und dem Regionalbahnhof.
- Besuche in der Einrichtung sind während der Dienstzeiten gestattet.
- In der Ausreiseeinrichtung gibt es grundsätzlich dieselben Betreuungsangebote durch das DRK, wie in der Erstaufnahmeeinrichtung.
- Maximale Aufenthaltsdauer: 3 Monate
- Regelmäßige Aufenthaltsdauer: 2 - 6 Wochen

