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Stadt Zossen verhängt Haushaltssperre

Mit Wirkung vom 22. Januar 2026 hat der Kämmerer in Abstimmung mit der Bürgermeisterin eine umfassende Haushaltssperre verhängt. Über diese Entscheidung wurde bereits vor Ausspruch der Sperre im Hauptausschuss am 21. Januar 2026 durch die Bürgermeisterin mündlich informiert. Mit dieser Information werden die geplanten weiteren Schritte zur Kenntnis gegeben.

  1. Nach den vorliegenden Zahlen, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.Januar 2026 näher erläutert wurden, führt die Haushaltentwicklung zu einem erheblichen Defizit und gefährdet die Liquidität der Stadt. Auch nach vertiefter rechtlicher Prüfung war es danach unumgänglich, eine Haushaltssperre zu verhängen.
  2. Nach den Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalverfassung bestand danach kein weiterer Entscheidungsspielraum, sodass diese Maßnahme zwingend zu ergreifen war. Denn die von Dritten beanspruchten Gewerbesteuerrückzahlungen sowie die zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen führen dazu, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Hierüber hat die Bürgermeisterin ebenfalls regelmäßig informiert.

Zudem spielt nicht nur die bundesweit anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage eine erhebliche Rolle, sondern – über die gesetzlichen Finanzumlagemechanismen – auch der in Zossen immer noch unterdurchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz. Ferner steigen die städtischen Kosten deutlich an, deren Entwicklung die Stadt (insbesondere Personalkosten wegen Tarifsteigerungen [von 16 auf 23 Mio. Euro von 2021 bis 2025] und Baukosten) selbst gar nicht beeinflussen kann.

  1. Die Haushaltssperre führt dazu, dass über Ansätze zu Ausgaben nicht mehr verfügt werden kann, ohne dass dies im Einzelnen von der Bürgermeisterin oder dem Kämmerer für erforderlich erachtet wird. Bestehende Verträge oder rechtliche Verbindlichkeiten werden selbstverständlich ebenso weiter erfüllt, wie auch die pflichtigen Aufgaben oder die Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter der Stadt.
  2. Die Haushaltssperre soll die Haushaltslage stabilisieren und die Voraussetzungen für eine effektive Haushaltskonsolidierung schaffen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Stadt auch zukünftig gestaltet und entwickelt werden kann. Hierfür wird bis Ostern der Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vorgelegt, der gemeinsam diskutiert werden soll. Nur so können Handlungsspielräume der Stadt erhalten bleiben.

Der Entwurf des HSK wird dafür umfassende Konsolidierungsmaßnahmen vorschlagen, die sodann beraten werden. Nur wenn hierdurch das vorgegebene Ziel der Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt erreicht wird, kann zugleich die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Stadt – auch über pflichtige Aufgaben und Ausgaben hinaus – gesichert werden. Anderenfalls droht eine dauerhafte Haushaltssicherung und der Verlust von Entscheidungskompetenzen an die Kommunalaufsicht.

  1. Dem Ziel des Erhalts der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Stadt dient insbesondere die langfristige Generierung zusätzlicher Einnahmen, die maßgeblich durch eine wirtschaftliche Entwicklung und damit verlässliche sowie stabile Gewerbesteuereinnahmen von Unternehmen, die in der Stadt tatsächlich ansässig sind und produzieren, geprägt sind. Hierzu wird die Erschließung und Anbindung neuer Gewerbegebiete (Stichwort Nordanbindung) notwendig sein.
  2. Das HSK ist nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Damit die Stadt Zossen diese Genehmigung erhält, sind von den Fachämtern für ihren Bereich für den Ergebnishaushalt Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen und alle Einnahmen tatsächlich zu benennen. Das betrifft die Jahre 2026/2027 und auch für 2028 und 2029 sind realistische Ansätze aufzuzeigen. Zusätzliche oder erhöhte Einnahmemöglichkeiten sind dabei ebenso zu benennen (z. B. Gebühren-, Beitragssatzungen).
  3. Parallel erfolgt die Überarbeitung und Priorisierung der Investitionsliste. Hierzu wird folgender aktueller Sachstand festgehalten:
  • Die Bauvorhaben GS Zossen, Gesamtschule Dabendorf und Kita Bummi werden kreditfinanziert umgesetzt.
  • Die Nordanbindung muss separat umgesetzt werden. Sie ist Bedingung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und stabile Gewerbesteuereinnahmen durch die Ansiedlung weiterer Unternehmen. Der Anteil der Stadt an dieser Anbindung wird über Investitionskredite finanziert werden müssen.
  • In Aussicht stehende Fördermittel sind kein Kriterium für die Aufnahme in die Investitionsliste. Davon betroffene Maßnahmen werden aber im Einzelfall und soweit finanziell vertretbar vorbereitet.
  • Fördermittelprogramme für Investitionen werden insbesondere für pflichtige Aufgaben genutzt. Die erforderlichen Anträge werden gestellt und bearbeitet. Alle Investitionen sind eng mit der Bürgermeisterin und dem Kämmerer abzustimmen. Wenn ein Förderantrag Aussicht auf Erfolg hat, werden hierzu Einzelentscheidungen für den Eigenanteil in Form von Nachträgen und Genehmigungen der Kommunalaufsicht getroffen.
  1. Schließlich muss aufgrund der angesprochenen Steuerrückzahlungen von mindestens 19 Mio. Euro in den nächsten 24 Monaten der Kassenkreditrahmen von derzeit 25 Mio. Euro erhöht werden. Auch hierfür ist eine Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig.

Am 9. März 2026 um 19 Uhr findet im Kulturforum Dabendorf eine Stadtverordnetenversammlung zur Haushaltsproblematik statt. Im Anschluss an diese Sitzung ist eine Einwohnerversammlung geplant. Diese wird voraussichtlich nach Ostern stattfinden. Die Stadt Zossen wird dazu rechtzeitig informieren.

 

 

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