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Neue Gebühren beim KMS Zossen

Mit Urteil vom 15.06.2021 und 02.11.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB) die Beitragssatzungen für Schmutz- und Trinkwasser des Verbandes für unwirksam erklärt. Daraufhin hat der Verband die Beitragssätze neu kalkuliert. Im Schmutzwasserbereich sinken sie von 3,00 €/m² auf 2,12 €/m² und im Trinkwasserbereich von 0,85 €/m² auf 0,77 €/m², rückwirkend zum 01.01.2011. Die vorliegenden Widersprüche werden auf Grundlage der neu beschlossenen Beitragssätze abgearbeitet.

Mit den neuen Beitragssätzen verringert sich das Abzugskapital bei den Trink- und Schmutzwassergebühren. Diese waren somit neu zu kalkulieren. Hinzu kommt noch ein neues Urteil zu dem Verteilungsschlüssel der Grundgebühren. Die Grundgebühren sind demnach mengenmäßig auf Beitrags- und Nichtbeitragszahler zu verteilen.

Die Gebühren im Trink- und Schmutzwasserbereich wurden rückwirkend zum 01.01.2017 bis einschließlich 2022 neu kalkuliert und in der Verbandsversammlung am 13.09.2022 beschlossen. Für die Jahre 2017 bis 2021 werden die vorliegenden Widersprüche zur Verbrauchsabrechnung auf Grundlage der neuen Satzungen abgearbeitet.

Für das Jahr 2022 erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung, nach Stichtagsablesung am 31.12.2022, im Februar 2023. Die Gebühren 2022 für Trinkwasser (netto) sinken für die Beitragszahler von 1,51 €/m³ auf 1,41 €/m³, für die Nichtbeitragszahler von 1,91 €/m³ auf 1,87 €/m³.
Bei einem Verbrauch von z.B. 50m³/a bedeutet das für die Beitragszahler eine Reduzierung von 5,00 €/a und für die Nichtbeitragszahler von 2,00 €/a.

Bei einem Verbrauch von 100m³/a bedeutet das für die Beitragszahler eine Reduzierung von 10,00 €/a und für die Nichtbeitragszahler von 4,00 €/a.

Die Gebühren 2022 für Schmutzwasser (brutto) sinken für die Beitragszahler von 4,45 €/m³ auf 3,82 €/m³, für die Nichtbeitragszahler von 6,14 €/m³ auf 5,38 €/m³.
Bei einem jährlichen Abwasseranfall von z.B. 50m³ bedeutet das für die Beitragszahler eine Reduzierung von 31,50 €/a und für die Nichtbeitragszahler von 38,00 €/a.
Bei einem Verbrauch von 100m³ bedeutet das für die Beitragszahler eine Reduzierung von 63,00 €/a und für die Nichtbeitragszahler von 76,00€/a.

An den Gebühren für die Entsorgung von Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ändert sich nichts.

Der Verband wird die neu kalkulierten Trink- und Schmutzwassergebühren 2022 bei der Jahresverbrauchsabrechnung im Februar 2023 automatisch, rückwirkend bei allen Kunden des KMS Zossen berücksichtigen.

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