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Hinweis zu kostenpflichtigen Online-Portalen im Bereich Bauplanungsrecht

(Foto: Pixabay)

In jüngerer Zeit treten vermehrt externe Online-Portale auf, die gegen Gebühr Anfragen oder Anträge an Behörden weiterleiten.

Die Stadt weist darauf hin, dass diese Portale nicht mit der Stadtverwaltung verbunden sind und keine offiziellen Angebote der Stadt darstellen.

Die dort angebotenen Leistungen können direkt bei der Stadtverwaltung beantragt oder eingereicht werden – ohne zusätzliche Vermittlungsgebühren. Es fallen lediglich die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsgebühren an.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei der Nutzung von Online-Angeboten darauf zu achten, ob es sich um das offizielle Internetangebot der Stadt handelt. Das offizielle Formular zur Beantragung einer planungsrechtlichen Auskunft steht auf der Internetseite der Stadt Zossen zur Verfügung:
https://www.zossen.de/fileadmin/user_upload/Formulare/Antrag_planungsrechtliche_Auskunft.pdf

Bei Unsicherheiten steht die Stadtverwaltung gern für Auskünfte zur Verfügung.

 

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