Der Landkreis informiert: Geflügelpest - Tierseuchenallgemeinverfügung

Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Teltow-Fläming ab 29. Oktober 2025
Zum Schutz vor weiteren Einschleppungen der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und vor deren Auswirkungen wird die Aufstallung von Geflügel in Teltow-Fläming angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 29.10.2025 in Kraft.
Aufstallungsgebiete
Das Aufstallungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Teltow-Fläming. Seit Mitte Oktober 2025 wird ein verstärktes Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Virus ist in ganz Deutschland verbreitet und es kann jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr der Infektion für unsere Nutzgeflügelbestände in Brandenburg.
Eine Übersicht zu den eingesandten und untersuchten Wildvögeln aus dem Landkreis Teltow-Fläming erhalten Sie unter Geflügelpest - Landkreis Teltow-Fläming.
Was bedeutet Aufstallung bzw. Stallpflicht?
Aufstallung bzw. Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere entweder in einem Stall eingesperrt werden müssen oder in einer Voliere zu halten sind. Im Fall einer Voliere muss diese nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung (Folie, Dach) gesichert sein. Ein Netz ist nicht ausreichend. Die Seitenwände müssen so engmaschig sein, dass ein Eindringen von Wildvögeln verhindert wird.
Was können Geflügelhalter noch tun, um die eigenen Tiere zu schützen?
Jeder Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Der Stall sollte nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen betreten werden, um keine Erreger aus der Umgebung hineinzuschleppen. Die Fütterung und Tränkung der Tiere muss so erfolgen, dass Wildvögel dazu keinen Zugang haben.
Bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsverlust sind die Geflügelhalter verpflichtet, einen praktischen Tierarzt hinzuziehen, um Mittels einer Untersuchung Geflügelpest auszuschließen.
Grundsätzlich können sich alle Vögel mit dem Influenzavirus infizieren, deshalb sind auch Halter anderer Vögel wie Zier- oder Greifvögel aufgerufen, zum Schutz der Tiere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Um die Infektionsketten zu unterbrechen, sammeln Mitarbeitende des Veterinäramtes derzeit gemeldete Totfunde ein. Um lange Suchzeiten zu vermeiden, bitten wir um genaue Fundortangaben. Sollte einem Bürger ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffallen, so melden Sie dieses bitte schnellstmöglich dem Veterinäramt.
Meldepflicht von Geflügelhaltungen beachten
Außerdem weist das Veterinäramt noch einmal auf die Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen hin. Auch wenn es sich bei der Haltung nur um einzelne Tiere handelt, sind diese anzuzeigen.
Kontaktdaten Veterinäramt:
Telefon: 03371 608-2201, -2210, -2215
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de

