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Altkleidercontainer in Zossen: Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt Zossen informiert aktuell über die zunehmenden Schwierigkeiten an mehreren Altkleidercontainerstandorten im Stadtgebiet. Besonders die Sammelstellen in der Stubenrauchstraße und in der Straße der Jugend sind zuletzt stark belastet worden – unter anderem durch Sperrmüll, falsch entsorgte Textilien oder überfüllte Container. Das Ordnungsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Unterstützung, um die Sammelstellen sauber und funktionsfähig zu halten.

Neue EU-Regelung – was sich tatsächlich geändert hat
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union eine sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Ziel ist es, gebrauchte Kleidung nicht mehr ungetrennt im Restmüll zu entsorgen, sondern vermehrt dem Recycling oder der Wiederverwendung zuzuführen. Grundlage dafür ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, die in Deutschland über das Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt wurde.

Entgegen häufiger Annahmen bedeutet diese Pflicht jedoch nicht, dass sämtliche Alttextilien zwingend in die Container gehören. Nach übereinstimmenden Einschätzungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Organisation FairWertung und verschiedener Verbraucherzentralen gilt weiterhin:

  • Tragbare und saubere Kleidung gehört in die Altkleidercontainer.
  • Verschlissene, stark verschmutzte oder beschädigte Textilien sollen weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.

„Eine heile Socke gehört in den Container, eine kaputte Socke in den Restmüll“ – so fassen Verbraucherzentralen die Regelung zusammen.

Warum richtige Trennung wichtig ist
Deutschland verfügt über ein etabliertes System zur Textilsammlung. Laut VKU werden über 90 Prozent der gesammelten Alttextilien wiederverwendet oder recycelt. Damit das funktioniert, müssen die Materialien sortierfähig sein. Gelangen stark verschmutzte oder falsch entsorgte Abfälle in die Container, kann dies ganze Sammelladungen unbrauchbar machen und die Verwertung erheblich erschweren.

Zunehmende Probleme an einzelnen Standorten
Im Zossener Stadtgebiet kommt es immer häufiger zu Ablagerungen, die nichts mit Textilien zu tun haben – darunter Möbel, Holzreste, Kartons oder Müllsäcke. Besonders betroffen sind:

  • Stubenrauchstraße
  • Straße der Jugend

Solche Ablagerungen beeinträchtigen das Stadtbild, verursachen zusätzliche Kosten und erschweren die reguläre Entsorgung.

Wer ist für was zuständig?
Die Zuständigkeiten sind klar geregelt:

  • Für Kleidung und textilähnliche Abfälle, die im oder unmittelbar neben dem Container landen, ist der Containeraufsteller verantwortlich.
  • Für Sperrmüll, Möbel oder sonstige Abfälle, die keinen Bezug zur Textilsammlung haben, ist die Stadt Zossen bzw. der zuständige Entsorger zuständig.

Diese Trennung entspricht sowohl der gängigen kommunalen Praxis als auch der aktuellen Rechtsprechung, unter anderem des OLG Brandenburg zur Abfallverantwortung.

Was die Stadt bereits unternimmt
Das Ordnungsamt der Stadt Zossen steht mehrmals wöchentlich in engem Austausch mit allen Containeraufstellern, meldet Auffälligkeiten und überwacht die Standorte. Trotz klarer Zuständigkeiten unterstützt die Stadt aktuell zusätzlich bei der Entsorgung, um die Situation kurzfristig zu stabilisieren. Parallel arbeitet die Verwaltung gemeinsam mit Aufstellern und dem Entsorgungsträger an einer langfristigen Lösung.

Appell an die Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Zossen bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Mithilfe:

  • Bitte nur tragbare Kleidung in die Container geben.
  • Kaputte oder verunreinigte Textilien gehören in den Restmüll.
  • Stellen Sie keine Gegenstände neben die Container.
  • Überfüllte Container können über „Du bist dein Ort“ oder als Mängelmeldung auf www.zossen.de gemeldet werden.

Nur gemeinsam lassen sich die Sammelstellen sauber und funktionsfähig halten.

Stadt Zossen – Ordnungsamt

 

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