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Schiedsstelle

Schiedsstelle Zossen – Hilfe bei Konflikten vor Ort

Wenn es im Alltag zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bürgern kommt, steht die Schiedsstelle Zossen mit erfahrenen Schiedsleuten zur Seite. Ehrenamtlich und unparteiisch unterstützen sie dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen – oft mit großem Erfolg: In rund der Hälfte aller Fälle gelingt eine Einigung, die allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven spart.

Auf neutralem Boden können beide Seiten ihre Sicht darlegen. Die Schiedsleute moderieren, bringen die Parteien wieder ins Gespräch und suchen gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung. Oft geht es weniger um juristische Details als um Verständnis, Kompromissbereitschaft und gesunden Menschenverstand.

Die Erfahrung zeigt: Je früher ein Konflikt zur Schiedsstelle getragen wird, desto größer sind die Chancen auf Einigung.

So erreichen Sie die Schiedleute:
Öffnungszeiten: jeden 2. Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr
E-Mail: Schiedsstelle@SVZossen.de
Anschrift: Dorfgemeinschaftshaus OT Nächst Neuendorf
Nächst Neuendorfer Landstraße 27
15806 Zossen

 

 

Wahlperiode der Schiedsleute endet - neue Schiedsperson gesucht!

Öffentliche Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Zossen sucht nach Ablauf der Wahlperiode im Februar 2026 für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle (Vorsitzende/r und 2 Stellvertreter/in).
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichtes Zossen berufen und verpflichtet.

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

  • Das 25. Lebensjahr soll vollendet sein.
  • Ständiger Wohnsitz in der Stadt Zossen.
  • Sie sollten die Fähigkeit besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
  • Für die Durchführung der Amtsgeschäfte sollten Sie über die erforderliche Zeit (ca. 10 Stunden monatlich/hauptsächlich abends) verfügen.
  • Bereitschaft an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Die Schiedsperson hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz BbgSchGG).
  • Es handelt sich hierbei insbesondere um Schlichtungsverfahren für die außergerichtliche Streitbeilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen.
  • Führung des Protokoll- und Kassenbuches, Durchführung der Abrechnungen gegenüber der Stadt Zossen.

Die Stadt Zossen bietet:

  • Kostenübernahme für Sachkosten; Grund- und Aufbauseminare; Reisekosten
  • Fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS -
  • Büro im Dorfgemeinschaftshaus im OT Nächst Neuendorf für Sprechstunden und Verhandlungsführungen

Interessierte Bürgerinnen können sich bis zum 31.12.2025 schriftlich an die Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20, 15806 Zossen oder elektronisch an VL-Rechtsamt@SVZossen.Brandenburg.de wenden und sich mit einem kurzen, aber aussagefähigen Lebenslauf, bewerben.