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Bebauungsplan "Siedlung Neuhof" 3. Entwurf

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 beschlossen, o. g. Bebauungsplan aufzustellen. Nach Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurde der Entwurf erneut geändert und soll nun gemäß § 4a BauGB erneut veröffentlicht bzw. sollen Stellungnahmen erneut eingeholt werden. Die erneute Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2026 beschlossen.

Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 statt. Die Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung sowie Anlagen) liegen zusätzlich in der Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20 in 15806 Zossen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 sowie nach telefonischer Anmeldung öffentlich aus.

Planzeichnung

Begründung

UVPG Vorprüfung

Grünordnerisches Fachgutachten

Fledermauserfassung

Faunistische Untersuchungen

Abwägungstabelle

Informationsblatt DSVGO